Negative Presse über Heilpraktiker – protestieren lohnt!
Vielleicht haben auch Sie sich schon öfter über negative Schlagzeilen, Artikel oder Sendungen über unseren Berufsstand geärgert.
Vielleicht haben auch Sie sich schon öfter über negative Schlagzeilen, Artikel oder Sendungen über unseren Berufsstand geärgert.
Worauf müssen Psychologische BeraterInnen und z.T. auch HeilpraktikerInnen in Ihrem Geschäftsbetrieb achten?
Viele von Ihnen haben in der Corona-Zeit ihre Angebote für Klienten, Gruppen-Teilnehmer und Patienten online angeboten. Jedoch sollten Seminare, die online durchgeführt werden, nicht als “Webinar“ bezeichnet werden!
Jüngst war das Landgericht Hamburg mit der Frage befasst, ob Kinesiologie unter das Heilpraktikergesetz fällt und demnach eine Heilpraktikererlaubnis voraussetzt. Die Parteien haben sich gütlich geeinigt. Die Rechtslage kann wie folgt skizziert werden:
Nach der Corona-Krise dürfen Heilpraktikerinnen für Psychotherapie und Psychologische Berater unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen bundesweit wieder uneingeschränkt in ihren Fachgebieten tätig sein. Ein Großteil der Praxen hat sich bereits mit individuellen Schutzkonzepten auf die neue Situation eingestellt. Der 10 Punkte-Plan unterstützt Sie dabei:
In vielen Landesverodnungen der vergangenen Monate wurden die Heilpraktiker (für Psychotherapie) den „körpernahen Dienstleistern“ (wie z.B. Kosmetikerinnen, Tätowierer usw.) gleichgestellt. Einige Gesundheitsministerien sprachen den Heilpraktikern jegliche Systemrelevanz ab und schlossen deren Praxen konsequenterweise – quasi als Luxus, der nicht nötig sei.
Gerade in den letzten Monaten haben wir im VFP viele neue Mitglieder gewonnen - nicht zuletzt, weil viele Kolleginnen und Kollegen offensichtlich unsere verlässlichen Fach- und Rechtsinformationen in unsicheren Zeiten sehr zu schätzen wissen.
In der “Gesamtkonferenz der Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften“ https://www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de/ sind wir ja schon länger aktives Mitglied. In der Konferenz wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, die sich um die einzelnen Anliegen des Berufsstands kümmern.
Wie gelingt der Familienalltag in der aktuellen Coronavirus-Situation? Dieser Frage ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit der Universität Erfurt nachgegangen.
Ebenfalls kostenfrei ist für Sie ein Webseitencheck als neuer Verbandsservice, denn uns als Ihrem Berufsverband ist daran gelegen, Sie auch hinsichtlich Ihrer Internet-Auftritte zu beraten und insbesondere, Sie vor teuren Abmahnungen von Mitbewerbern oder Wettbewerbsvereinen zu schützen!
Wir haben schon einige Male berichtet, wie wir uns im Rahmen der „Gesamtkonferenz deutscher Heilpraktikerverbände“ einbringen und mit den anderen Verbandsvertretern zum Wohl unseres Berufsstands zusammenarbeiten.
In unseren „News“ haben wir schon dazu aufgerufen – jetzt machen wir es noch einmal dringlicher: Unterstützen Sie die Petition zum Erhalt des Heilpraktikerberufs und der Therapiefreiheit durch Ihre Unterschrift und verbreiten Sie sie bitte weiter:
https://www.change.org/p/petition-für-den-erhalt-des-heilpraktikerberufes-in-seiner-gesamten-vielfalt
Viele Anfragen haben wir in den letzten Wochen zum Thema Maskenpflicht erhalten. Abgesehen davon, dass leider wieder einmal die Vorschriften in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen, besteht unter den Wissenschaftlern wohl Einigkeit darüber, dass das Tragen von Masken das Infektionsrisiko verringert.
Viele Themen sind in unserer Gesellschaft durch die Corona-Pandemie in den Hintergrund getreten.
13.05.2020: Gemeinsam fordern sie die freie Wahl von Therapieverfahren und Therapierenden sowie das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten. Zum gesamten Artikel