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Corona-Virus: Empfehlungen für Heilpraktiker:innen – Update 07.07.2022

Nachdem bereits Ende März eine Vielzahl der Corona-Schutzmaßnahmen außer Kraft getreten sind, ist – wie geplant – die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 25. Mai 2022 ausgelaufen, sodass konsekutiv auch die BGW ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurückgezogen hat.

D.h. als Praxisinhaber:in müssen Sie nun selbst beurteilen, welche Gefährdung durch das Virus in Ihrer Einrichtung noch besteht und Ihre Hygienemaßnahmen – abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen – regelmäßig aktualisieren und anpassen.

Um bei der eigenverantwortlichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Hilfestellung zu bieten, stellt die BGW auf ihrer Website „Informationen sowie Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz“ auf Basis der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie des Arbeitsschutzgesetzes zur Verfügung.

In Prinzip bleibt es bei den bereits bekannten Basisschutzmaßnahmen: A = Abstand, H = Hygiene, A = Arbeiten mit Maske und L = Lüften.

Auch das RKI empfiehlt weiterhin die konsequente Umsetzung der Basishygiene einschließlich der Händehygiene in allen Bereichen des Gesundheitswesens.

Quellen und Links:
Informationen der BGW zum betrieblichen Infektionsschutz:
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus/informationen-der-bgw-zum-betrieblichen-infektionsschutz-71710

Empfehlung des BMG zum betrieblichen Arbeitsschutz als FAQ-Liste:
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Empfehlungen des RKI:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/erweiterte_Hygiene.html

Die von Gesundheitsminister Lauterbach vorgeschlagene neue Testverordnung stößt in der Ärzteschaft auf heftigen Widerstand, verlang sie doch von den Praxen und Testzentren eine genaue individuelle Prüfung, wer weiter Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test hat und wer 3,- Euro zuzahlen muss.

Für uns Heilpraktiker:innen gilt, dass wir keinen Anspruch auf kostenlose Tests haben – vermutlich weil wir einfach wieder einmal vergessen worden sind:

  • Als geimpfte Therapeut:innen: 2 Selbsttests die Woche + interne Dokumentation und die Quittung in die Buchführung
  • Als ungeimpfte Therapeut:innen: arbeitstäglicher Test --> der müsste aber eigentlich zumindest ein beaufsichtigter sein, d.h. in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum durchgeführt werden. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Stand: 13.07.2022