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Mit der Politik im Dialog: Heilpraktikerwesen – eine wichtige Ressource

Parlamentarisches Frühstück zur Rolle der Heilpraktikerschaft im Deutscher Bundestag.

Zwei BMG-Gutachten als Grundlage für eine zukunftsorientierte Einordnung der Heilpraktikerschaft in die Gesundheitsversorgung

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften (GDHP) veranstaltete am 26. März 2026 auf Einladung von Simone Borchardt, der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ein Parlamentarisches Frühstück im Deutschen Bundestag.

Vor Mitgliedern des Deutschen Bundestages – den Abgeordneten Simone Borchardt, Emmi Zeulner und Mark Helfrich (alle CDU/CSU-Fraktion) – sowie vor Referentinnen und Referenten weiterer Abgeordneter stellte die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften (GDHP) die Relevanz der Heilpraktikerschaft im Gesundheitswesen dar. 

Der Hintergrund: Im November 2025 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht. Ein Rechtsgutachten des BMG liegt seit 2021 vor. Die Ergebnisse beider Gutachten liefern eine solide Beschreibung der Rolle von Heil­praktikerinnen und Heilpraktikern in der heutigen gesundheitlichen Versorgung.

In ihrem Impulsvortrag würdigte die Schirmherrin Frau MdB Simone Borchardt die Arbeit der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und hob deren Relevanz für das Gesundheitswesen hervor. Sie betonte, man wolle und müsse faktenbasiert über die Heilpraktikerschaft reden. „An uns soll es nicht scheitern und mit dem empirischen Gutachten gibt es jetzt eine neutrale Stimme.“

Christian Blumbach, Sprecher der GDHP, stellte in seinem Vortrag die Heilpraktikerschaft als festen Bestandteil der ambulanten Gesundheitsversorgung dar - für viele Patientinnen und Patienten eine wichtige Ergänzung zur konventionellen Medizin. Hervorgehoben wurden insbesondere die hohe Zahl an Patientenkontakten sowie die Bedeutung für wohnortnahe Versorgung, Prävention und individuelle Begleitung. Ein zentraler Punkt war der Beitrag der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zur Entlastung des Gesundheitssystems – sowohl durch privat finanzierte Leistungen als auch durch präventive Ansätze, die chronische Erkrankungen vermeiden oder verzögern können. Zudem wurde betont, dass der Berufsstand gut reguliert ist, umfangreichen gesetzlichen Vorgaben unterliegt und dass die Patientensicherheit laut den beiden Gutachten gewährleistet ist.

Auch die rechtliche Perspektive wurde klar herausgestellt: Der Heilpraktikerberuf ist verfassungsrechtlich geschützt, und es gibt keine belastbare Grundlage für eine Abschaffung. Gleichzeitig wurde auf bestehende Kooperationspotenziale mit der Ärzteschaft hingewiesen.

Abschließend formulierte Christian Blumbach eine deutliche gesundheitspolitische Botschaft: Die Heilpraktikerschaft sollte als Ressource verstanden und stärker in Prävention, integrative Versorgung und zukünftige Reformüberlegungen einbezogen werden – insbesondere unter Einbindung der praktischen Expertise aus dem Berufsstand selbst.

Diskussion mit den Abgeordneten

In der anschließenden Diskussion mit den Abgeordneten konnten wir unsere Positionen einbringen und wichtige Anliegen adressieren. Einigkeit bestand unter anderem bei den Themen Transparenz und Qualitätssicherung ebenso wie bei dem Bedarf, den fachlichen Austausch zwischen Ärzteschaft und Heilpraktikerschaft praxistauglich und alltagsrealistisch zu gestalten.

Unsere zentrale Botschaft wurde von den Abgeordneten bestätigt: Die Heilpraktikerschaft ist eine wertvolle Ressource und muss in mögliche gesetzliche Neuregelungen unbedingt eingebunden werden.

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften bündelt seit nunmehr acht Jahren Kräfte und Kompetenzen für die berufspolitische Arbeit. An diesem Runden Tisch nehmen aktuell 41 Verbände teil. Es haben bereits 30 große Konferenzen und zahlreiche Treffen in Arbeitsgruppen stattgefunden. Die hierbei erarbeiteten und abgestimmten Positionen wurden stellvertretend von einem Team von Fachleuten vorgetragen:

  • Heilpraktikerrecht/Qualitätssicherung/Patientenschutz: Siegfried Kämper, Sonja Kohn, Cynthia Roosen, Dieter Siewertsen
  • Heilpraktikerüberprüfung/Ausbildung: Maria Niemeyer, Georg Weitzsch, Birgit Ziegler
  • Heilpraktiker für Psychotherapie: Dr. Werner Weishaupt
  • Ärzte und Heilpraktiker: Prof. Dr. med. André-Michael Beer
  • Sprecherteam GDHP: Elvira Bierbach, Christian Blumbach

Gemeinsam wurde darüber diskutiert, welche Bedeutung Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für die Gesundheitsversorgung haben und wie eine verantwortungsvolle Fortführung aussehen kann.

Heilpraktiker für Psychotherapie, Ausbildung, Fortbildung

Beispielhaft seien hier einige zentrale Themen der Diskussionsbeiträge genannt.

Dr. Werner Weishaupt (VFP e.V.) betonte die wichtige Rolle der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie angesichts langer Wartezeiten und wachsender psychischer Erkrankungen. Mit rund 2 Millionen Patientenkontakten jährlich seien sie ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung, dessen Wegfall das System stark belasten würde. Zudem belegten die Daten des BMG-Gutachtens einen hohen Bildungsstand, regelmäßige Weiterbildung und verantwortungsvolle Kooperation. Hervorgehoben wurden außerdem die überaus geringe Schadensquote, die rechtliche Unauffälligkeit und die hohe Patientenzufriedenheit.

Birgit Ziegler (AGTCM e.V.) beschrieb die Entwicklung und Einführung eines umfassenden Methodenkatalogs, der von den Fachgesellschaften und Methodenträgerschaften selbst erarbeitet und stetig ergänzt wird. Die einzelnen Methodenbeschreibungen definieren die therapeutischen Verfahren, ihre Anwendungsbereiche, die Indikationen, Kontraindikationen, die korrekte Anwendung usw. und schaffen damit verbindliche Qualitätsstandards für die Praxis und Ausbildung. Dies dient gleichermaßen der von der Politik und Öffentlichkeit geforderten Qualitätssicherung und Transparenz sowie der Patientensicherheit, aber auch der Methodenvielfalt und Therapiefreiheit.

Georg Weitzsch (FDHPS e.V.) verdeutlichte anhand des empirischen Gutachtens die wichtige Rolle der Heilpraktikerschulen für die Qualitätssicherung in der Berufsausübung. Außerdem betonte er den hohen Wert der durch das BMG im Jahre 2017 eingeführten Leitlinien für die Heilpraktiker-Überprüfungen. Er wies darauf hin, dass die Aussagen aus dem juristischen Gutachten des BMG bei einer etwaigen, zukünftigen Reform des Heilpraktikergesetzes unbedingt berücksichtigt werden sollten. Auf diesem Wege könnten bundesweit verbindliche Standards eingeführt werden.

Integrative Medizin, Prävention, Heilpraktikerschaft als Ressource

Im Koalitionsvertrag steht: „Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung." Ein zentrales Anliegen der GDHP ist es, diese wichtigen Themen nicht allein den Vertretungen der universitären Medizin und der Ärzteschaft zu überlassen, sondern deutlich aufzuzeigen, dass diese Themen wesentliche Bestandteile unseres Selbstverständnisses und unserer Arbeit sind.

Prof. Dr. André-Michael Beer (Initiative Gesunde Vielfalt) hatte in jungen Jahren eine Heilpraktikerausbildung absolviert. Seine Habilitation 2005 an der Ruhr-Universität Bochum war in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg die erste Habilitation auf dem Gebiet der Naturheilkunde. Viele Jahre leitete er die Klinik für Naturheilkunde in Blankenstein. Eindrücklich und in aller Deutlichkeit sprach unser Gastredner sich dafür aus, die Heilpraktikerschaft in die Integrative Medizin einzubeziehen, sowie dafür, eine Zusammenarbeit von Ärzteschaft und Heilpraktikerschaft zu ermöglichen.

Dieter Siewertsen (FH e.V.) betonte: „Die Heilpraktikerschaft ist seit dem empirischen Gutachten kein ‚unbekanntes Wesen‘ mehr.“ Er machte unter anderem deutlich, dass Regelungen etwa im Bereich von Bildungswerken, Volkshochschulen und Krankenkassen den Einsatz von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in der Prävention verhindern – ein Widerspruch zur politischen Zielsetzung, Prävention zu stärken.

Siegfried Kämper (BDH e.V.) veranschaulichte mit praktischen Beispielen die Wichtigkeit von Heilpraktikerpraxen auch und gerade in versorgungsschwachen Gebieten. Er zeigte Möglichkeiten auf, die Heilpraktikerschaft künftig verstärkt niedrigschwellig, wohnortnah und kostensparend als Ressource einzubinden, und verdeutlichte dabei eindrücklich ihr Potenzial für Kosteneinsparungen sowie ihre soziökonomische Bedeutung.

Ein klares Versprechen: Wir bleiben im konstruktiven Austausch

Die Redebeiträge wurden von den anwesenden Abgeordneten und Referenten wertschätzend kommentiert.

Das GDHP-Team unterstützte die Forderung der Abgeordneten nach Transparenz und Qualitätssicherung ausdrücklich – dafür engagieren sich die Berufsverbände und Fachgesellschaften kontinuierlich.

Es machte aber auch deutlich: Wenn Weiterentwicklungen des Berufs oder Regelungen, die den Heilpraktikerberuf tangieren, diskutiert werden, muss die Heilpraktikerschaft mit ihrer fachlichen Expertise von Anfang an mit am Tisch sitzen.

Die Bundestagsabgeordneten sicherten zu, mit der GDHP im Dialog zu bleiben, und zwar konstruktiv und faktenbasiert. Als gemeinsames Ziel wurde definiert, zum Wohle der Patientinnen und Patienten den Heilpraktikerberuf in unserem Gesundheitswesen zu sichern und weiterzuentwickeln.

www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de

 

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Beitragsfoto - BDH e.V. 

Von links nach rechts Dr. Werner Weishaupt (VFP e.V.), Sonja Kohn (VUH e.V.), Cynthia Roosen und Dieter Siewertsen (FH e.V.), MdB Emmi Zeulner, Christian Blumbach und Elvira Bierbach (Sprecherteam GDHP und BDH e.V.), Georg Weitzsch (FDHPS e.V.), MdB Simone Borchardt, Siegfried Kämper (BDH e.V. und HPGO3 e.V.), MdB Mark Helfrich, Gerhard Christ (GDHP), Prof. Dr. André-Michael Beer (Initiative Gesunde Vielfalt), Birgit Ziegler (AGTCM e.V.), Petra Kniebes (Initiative Gesunde Vielfalt), Maria Niemeyer (FDHPS e.V.)

 

Stand 04/2026