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Warnung vor falschen Diagnosen in elektronischen Patientenakten

falschen Diagnosen in elektronischen Patientenakten

Diese Meldung betrifft alle Kolleginnen und Kollegen, die gesetzlich krankenversichert sind oder in ihrer Selbständigkeit freiwillig weiter bei einer gesetzlichen Kasse geblieben sind und unsere persönliche elektronische Patientenakte (ePA), die von den GKV ja jetzt Zug um Zug eingeführt wird. 



Für die eigene ePA kann man die Einträge anfordern, die in den letzten 5 – 10 Jahren dort gemacht worden sind. Das schafft Transparenz. Allerdings belegen vielfach Berichte, dass Ärzte falsche Diagnosen stellen, um höhere Abrechnungen bei den Krankenkassen zu erzielen. Und genau das bringt auch Risiken für uns mit sich:

  • Zum einen bekommen weitere Mitbehandler womöglich ein falsches Bild von uns als Patienten.
  • Zum anderen können solche Falschangaben negative Auswirkungen auf den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen haben.
  • Zum dritten erscheinen wir dann viel „kränker“ als wir (gewesen) sind. Im Leistungsfall stehen wir dann plötzlich als Lügner da, die angeblich in ihrem Antrag Angaben zu durchgemachten Erkrankungen unterschlagen haben, und es droht eine Kündigung seitens der Versicherung.

Ein genauer Blick in die eigenen Unterlagen ist deshalb wichtiger denn je! Allerdings stoßen Patienten oft auf Widerstand bei den Ärzten, wenn sie Korrekturen verlangen. Und die Krankenkassen ihrerseits lehnen meist Berichtigungen ohne ärztliche Zustimmung ab.

Was Sie tun können:
Abrechnungen anfordern und prüfen: Fordern Sie alle Leistungsabrechnungen und Medikamentenlisten der letzten fünf bis zehn Jahre bei Ihrer Krankenkasse an. So sehen Sie, welche Informationen über Sie an die Kasse übermittelt wurden.

Mit ePA-Einführung vorsichtig sein: Überprüfen Sie vor der Nutzung der ePA, ob Ihre bisherigen Diagnosen korrekt sind. Bei falschen Einträgen kann es sinnvoll sein, der ePA vorerst zu widersprechen, um eine ungeprüfte Verbreitung fehlerhafter Daten zu verhindern.

Korrektur einfordern: Wenden Sie sich bei falschen Angaben zunächst an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Sollte das Gespräch scheitern, können weitere Schritte, wie das Einschalten einer Schlichtungsstelle, eine Strafanzeige wegen Betrugs oder eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt, in Betracht gezogen werden.

Dieses Problem ist nicht nur ein individuelles, sondern ein gesellschaftliches, da dadurch unnötig hohe Kosten im Gesundheitssystem entstehen. Betroffene haben es oft schwer, sich allein gegen die Strukturen durchzusetzen.

Sie sind betroffen?
Um diesem wichtigen Thema mehr Sichtbarkeit zu verleihen und Betroffenen eine Plattform zu bieten, sind weitere Maßnahmen geplant. Wenn Sie selbst Erfahrungen mit falschen Diagnosen gemacht haben oder Unterstützung suchen, können Sie sich an eine engagierte Betroffene unter dieser E-Mail-Adresse wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.