Anforderung Praktikum / Beruf
Anerkannte Praktikums- und Berufserfahrungen für das VFP-Zertifikat geprüfter Psychologischer Berater/in
Um den erforderlichen Nachweis über ein mindestens 80-stündiges relevantes Praktikum für das große Zertifikat geprüfter Psychologischer Berater/in zu erbringen, sind Tätigkeiten im psychosozialen Bereich notwendig. Das Praktikum sollte direkt in Präsenz mit hilfs-, beratungs- oder betreuungsbedürftigen Menschen außerhalb des Ausbildungsinstituts durchgeführt werden. Es wird auch ein entsprechender Berufsnachweis anerkannt.
Mögliche Praktikumsbereiche oder relevante Berufserfahrungen sind unter anderem:
- Mitarbeit in einer psychosozialen Beratungsstelle (z.B. Familien-, Paar- oder Lebensberatung)
- Sozialpädagogische Tätigkeit (z.B. Jugendhilfe, Streetwork, Schulsozialarbeit)
- Berufserfahrung im psychiatrischen oder psychotherapeutischen Umfeld (z.B. psychiatrische Kliniken, Tageskliniken)
- Tätigkeiten in Betreuungseinrichtungen für Senioren oder pflegebedürftige Menschen
- Pflegefachkraft oder Krankenschwester/-pfleger im psychiatrischen oder psychosomatischen Bereich
- Erzieherische Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (z.B. Heime, Wohngruppen)
- Ehrenamtliche Mitarbeit in sozialen Organisationen und Hilfsprojekten (z.B. Krisenintervention, Telefonseelsorge, Hospizdienst)
Diese Bereiche gewährleisten eine umfassende und praxisnahe Erfahrung, die Sie optimal auf Ihre Tätigkeit als zertifizierter Psychologischer Berater*in vorbereitet.