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Anforderung Praktikum / Beruf

Anerkannte Praktikums- und Berufserfahrungen für das VFP-Zertifikat geprüfter Psychologischer Berater/in

Um den erforderlichen Nachweis über ein mindestens 80-stündiges relevantes Praktikum für das große Zertifikat geprüfter Psychologischer Berater/in zu erbringen, sind Tätigkeiten im psychosozialen Bereich notwendig. Das Praktikum sollte direkt in Präsenz mit hilfs-, beratungs- oder betreuungsbedürftigen Menschen außerhalb des Ausbildungsinstituts durchgeführt werden. Es wird auch ein entsprechender Berufsnachweis anerkannt.

Mögliche Praktikumsbereiche oder relevante Berufserfahrungen sind unter anderem:

  • Mitarbeit in einer psychosozialen Beratungsstelle (z.B. Familien-, Paar- oder Lebensberatung)
  • Sozialpädagogische Tätigkeit (z.B. Jugendhilfe, Streetwork, Schulsozialarbeit)
  • Berufserfahrung im psychiatrischen oder psychotherapeutischen Umfeld (z.B. psychiatrische Kliniken, Tageskliniken)
  • Tätigkeiten in Betreuungseinrichtungen für Senioren oder pflegebedürftige Menschen
  • Pflegefachkraft oder Krankenschwester/-pfleger im psychiatrischen oder psychosomatischen Bereich
  • Erzieherische Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (z.B. Heime, Wohngruppen)
  • Ehrenamtliche Mitarbeit in sozialen Organisationen und Hilfsprojekten (z.B. Krisenintervention, Telefonseelsorge, Hospizdienst)

Diese Bereiche gewährleisten eine umfassende und praxisnahe Erfahrung, die Sie optimal auf Ihre Tätigkeit als zertifizierter Psychologischer Berater*in vorbereitet.