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Impressum-Pflichtangaben: Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Zahl der Pflichtangaben im Impressum einer Webseite vergrößert sich: In Kürze werden alle Wirtschaftsunternehmen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt bekommen. Nach der Mitteilung dieser Nummer muss diese verpflichtend im Impressum angegeben werden – und zwar in der Form entsprechend der amtlichen Mitteilung (z.B. DE123456789-00001). 



Dies gilt auch für alle, die bislang keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hatten. Nicht zulässig ist es, die W-IdNr. im Impressum einfach als USt.-ID zu terminieren und um das Unterscheidungsmerkmal entsprechend zu kürzen. Die W-IdNr. ist nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Betroffene, welche im Zeitpunkt der W-IdNr.-Vergabe noch über keine USt.-ID verfügen, müssen ihr Impressum auf allen Online-Präsenzen also unverzüglich erweitern.

 

Stand 14.11.2024