Zum Hauptinhalt springen

News

Informationen zur Rentenpflicht für Selbständige

Selbstständige Heilpraktiker (für Psychotherapie) und Psychologische Berater finanzieren ihre persönliche soziale Absicherung und Altersvorsorge in der Regel eigenständig aus ihren laufenden Praxiseinnahmen. 

Nun plant die Bundesregierung, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dies könnte für manche Gründer, auch Heilpraktiker, Coaches usw., künftig eine finanzielle Herausforderung darstellen. Geplant ist zunächst ein halber Regelbeitrag von rund 367 Euro im Monat, nach drei Jahren würde der volle Beitrag von 735 Euro fällig. Eine Wahlmöglichkeit zugunsten einer ausschließlichen privaten Altersvorsorge soll es dann nicht mehr geben. Wer bereits vor dem Stichtag niedergelassen ist, soll zum Schutz getroffener Altersvorsorgevereinbarungen voraussetzungslos aus der Versicherungspflicht herausoptieren können (Opt-out).
 
Deshalb fordert der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. die Regierung auf, zeitgleich die Statusfeststellung wirksam zu reformieren und für eine faire Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von Selbstständigen zu sorgen:
 
FAQ zur geplanten Rentenreform: Was Selbstständige jetzt wissen müssen
 
Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier:
Rentenpflicht für Selbstständige? – Nur mit Rechtssicherheit und fairen Beiträgen!
 
Geplante Rentenpflicht für Selbstständige verunsichert Gründer – NDR
 
Rentenkommission 2026: 33 Empfehlungen zur Rentenreform – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 
Rentenupdate: Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen – Deutsche Rentenversicherung [PDF] 

  • Geändert am .