Fachleute fordern Kostenerstattung bei Musiktherapie

Trotz belegter Wirksamkeit von Musiktherapie werden deren Kosten von den Krankenkassen bislang nicht übernommen. Eine Kernforderung des 13. Europäischen Musiktherapiekongress in Hamburg ist daher die Kostenübernahme ambulanter Therapien.
Bei der stationären Behandlung unter anderem von Angststörungen, Depressionen und Suchtproblematiken gehört die Musiktherapie zum bewährten Behandlungskonzept. Auch trägt die Musiktherapie bei der Behandlung von Menschen, die eine Krebsdiagnose haben, nachweislich zur Linderung der psychischen Begleiterscheinungen wie Depressionen und Angst bei. Die S3-Leitlinie Demenzen empfiehlt Musiktherapie zur Behandlung von psychischen Begleiterscheinungen wie Angst, Unruhe und Apathie. Rund 1500 randomisierte, kontrollierte Studien und 360 systematische Übersichtsarbeiten und Metaanalysen belegen ihre Wirksamkeit.
Der Kinder- und Jugendpsychotherapeut Professor Dr. Lutz Neugebauer, Vorsitzender der Deutschen musiktherapeutischen Gesellschaft, fordert vor diesem Hintergrund geänderte Rahmenbedingungen bei der Finanzierung: Ein Gesundheitswesen mit dem Leitprinzip „ambulant vor stationär“ müsse die Zugänge zur Musiktherapie auch in der ambulanten Versorgung für alle sicherstellen und Krankenkassen die Kostenübernahme ermöglichen.