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Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht

Vor zwei Jahren, kurz vor Weihnachten 2023, startete die Online-Befragung zum empirischen Gutachten – und jetzt wurde es öffentlich zugänglich gemacht.  Damit liegt erstmals eine breitangelegte, datenbasierte Bestandsaufnahme der beruflichen Realität von Heilpraktikern in Deutschland vor. Wir möchten uns an dieser Stelle für Ihre Teilnahme an der Befragung bedanken. 

Wichtig: Da das Gutachten rein beschreibend ist, stellt es lediglich Daten dar, ohne daraus Bewertungen, politische Forderungen oder einen akuten Reformbedarf abzuleiten. Kapitel 6 des Gutachtens „Diskussion“ beschäftigt sich explizit mit „Verzerrungen“ – es benennt Lücken oder macht darauf aufmerksam, wo Daten nur eingeschränkt belastbar sind. 

Fazit: Das Gutachten versteht sich ausdrücklich als Grundlage für weitere Forschung und Diskussionen. Aus den Ergebnissen lässt sich keine pauschale Gefährdungslage ableiten, ebenso kein akuter Reformbedarf oder Handlungszwang.

Im Rahmen der Studie wurden 45.635 Personen zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen (allgemeine Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie und Heilpraktiker mit sektoraler Erlaubnis Physiotherapie). 3.286 Fragebögen wurden vollständig ausgefüllt. Für Personen mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis weist das Gutachten für 2022 eine hochgerechnete Gesamtzahl von 67.387 Personen sowie 47.549 Heilpraktikerpraxen aus.

Die Anzahl der Heilpraktiker für Psychotherapie konnte nicht genau, sondern nur durch eine Hochrechnung ermittelt werden. Immerhin wurden potenziell 24.991 Personen mit einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie über den Online Fragebogen erreicht. Gingen die bisherigen Schätzungen von rund 16.000 praktizierenden Kolleginnen und Kollegen aus, ist die Zahl um mindestens ein Drittel größer – nämlich über 24.000. Das bedeutet, dass wir für die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland eine noch wichtigere Rolle spielen, als bisher angenommen.

Im Gutachten wird unserer Ansicht nach auch deutlich, dass die bestehenden Strukturen der Selbstorganisation, die wir in der Vergangenheit in der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften (GDHP) aufgebaut haben, gut beleuchtet werden. Die Berufsverbände und Fachgesellschaften werden als wichtige Akteure gesehen, die Austausch, fachliche Orientierung, Fortbildung und Qualitätssicherung ermöglichen.

Was uns besonders freut, ist, dass unsere Umfrage aus dem Jahr 2017, die wir gemeinsam mit unserem Partnerverband VUH durchgeführt haben, dem Gutachten zum Teil als Referenz und Abgleich gedient hat.

 

Da das Gutachten im Vorfeld bei Teilen der Heilpraktikerschaft zu Verunsicherung geführt hat, haben wir zentrale Fragen zum empirischen Gutachten für Sie zusammengefasst:

Was ist das Ziel des empirischen Gutachtens?

Eine empirisch fundierte Bestandsaufnahme des Heilpraktikerwesens in Deutschland. Das Gutachten versteht sich als Datenbasis und Ausgangspunkt für weitere Forschung, nicht als abschließende Bewertung.

Kann man die Ergebnisse als repräsentativ bezeichnen?

Für allgemeine Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie liegen große Stichproben vor, diese können ausreichend für Aussagen auf der Gesamtebene herangezogen werden. Für den sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie hat das Gutachten eine eingeschränkte statistische Aussagekraft.

Stellt das Gutachten eine Gefährdung von Patienten fest?

Nein. Das Gutachten enthält keinen Nachweis für eine pauschale Gefährdung von Patienten durch Heilpraktiker. Es beschreibt aber Prozesse, bei denen Heilpraktiker im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Behandlungen ablehnen oder an den Arzt weiterleiten.

Wird mangelnde Qualifikation der Heilpraktiker festgestellt?

Nein. Das Gutachten beschreibt unterschiedliche Ausbildungswege und Vorbereitungsformen, ohne daraus eine generell mangelnde Kompetenz abzuleiten. Es weist jedoch auf begrenzte Daten in diesem Zusammenhang hin.

Arbeiten Heilpraktiker mit Ärzten und anderen Akteuren im Gesundheitswesen zusammen?

Ja. Das empirische Gutachten erhebt Kooperationen und Formen der Zusammenarbeit zwischen Heilpraktikern und anderen Akteuren im Gesundheitswesen, einschließlich Ärzten. Es zeigt, dass solche Kooperationen bestehen. Diese sind überwiegend informell, fall- und anlassbezogen.

Bis zum neuen Jahr werden wir das Gutachten mit seinen Aussagen über die Heilpraktiker für Psychotherapie tiefergehend analysieren.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/empirisches-gutachten-zum-heilpraktikerwesen.html