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Schriftliche Überprüfung zum HP für PT

Die schriftlichen Prüfungen im März waren außergewöhnlich, weil durch lange Texte in den Fragestellungen viel Lesezeit gebraucht wurde. Zudem enthielt der Fragenkatalog, der vom Gesundheitsamt Solingen zusammengestellt worden war, eine Reihe von grenzwertigen Fragestellungen. Eigentlich sollen sich die Fragen beim sektoralen HP für Psychotherapie eben auch auf dieses Gebiet beschränken. Der Katalog der 28 Fragen forderte aber auch Kenntnisse aus der Neurologie und Endokrinologie ab. Aus diesem Grund haben wir RA Dr. René Sasse gebeten, die rechtliche Zulässigkeit der Fragen zu überprüfen. Da die Prüfungsrichtlinien in den meisten Bundesländern inhaltlich aber eher schwammig formuliert sind, ist es gleichwohl schwer, Widerspruch bzw. Klage einzureichen. 



Wenn Sie dazu Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unabhängig von den Einzelfällen hat die "Arbeitsgemeinschaft Heilpraktiker für Psychotherapie" einen Brief an die Verantwortlichen im GA Solingen geschrieben, in dem auf die kritischen Punkte hingewiesen und eine fachliche Zusammenarbeit angeregt wird - gerade auch im Blick auf die nächste Prüfung im Oktober, die jetzt schon ausgearbeitet wird.

Den nächsten Schock bekamen dann in einigen Städten / Regionen die Kandidaten, die durchgefallen waren und danach den Bescheid erhielten, sie könnten die Prüfung frühestens in 2 Jahren - also 2027 - wiederholen. Begründung der Ämter: Die Bewerber, die sich zwischenzeitlich zu den nächsten Prüfungsterminen angemeldet hätten, hätten Vorrang und die es jetzt nicht geschafft hätten, müssten eben warten.

Das ist unzumutbar und widerspricht auch unserem Grundgesetz, das die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung garantiert! Unserer früherer Verbandsanwalt Dr. jur. Frank Stebner hat bereits vor ein paar Jahren Argumente und Hinweise zusammengetragen, wie sich Betroffene wehren können, indem sie eine Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Diese Hilfestellung können Sie ebenfalls per E-Mail bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anfordern.