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Rechtshinweise zu Fernbehandlungen / Videositzungen

Fernbehandlungen auch im Bereich der Psychotherapie haben sich in Zeiten der Pandemie deutlich vermehrt und vielfach auch bewährt. Nun rudert die Kassenärztliche Bundesvereinigung zurück und hat ab 01.04.2022 die Zahl der möglichen Fernbehandlungen für approbierte Psychotherapeuten auf maximal 20% ihrer Gesamtsitzungszahl begrenzt. Für uns als Heilpraktiker:innen für Psychotherapie gilt das nicht! Aber was nach wie vor gilt, ist das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen. In einem aktuellen Urteil (BGH, Urteil vom 09.12.2021 – I ZR 146/20) hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Verbot noch einmal bekräftigt: Das Verbot gilt auch dann, wenn die Fernbehandlung an sich erlaubt ist. Betroffen sind auch Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie.

Das Werbeverbot für Fernbehandlungen diene dem Schutz der (öffentlichen und individuellen) Gesundheit: Eine Fernbehandlung berge ein besonderes Gefahrenpotenzial für die Gesundheit; es handele sich um eine „grundsätzlich bedenkliche“ Behandlungsform, für die werbliche Anreize „umfassend ausgeschlossen“ werden sollen. Damit solle verhindert werden, dass es zu einer Behandlung ohne vorherige persönliche Untersuchung kommt, beziehungsweise dass der Patient an einen unseriösen Anbieter gerate, dem Behandlungen rechtlich nicht gestattet sind.

Das bedeutet im Klartext, dass Sie Ihre Internetdarstellungen und sonstige Werbemittel daraufhin überprüfen sollten, dass Sie keine Fernbehandlungen versprechen, sondern ausschließlich von Fernberatungen oder Telefon- bzw. Videositzungen sprechen. Zudem bleibt im Rahmen einer Psychotherapie – im Unterschied zum Coaching - ein mindestens einmaliger persönlicher diagnostischer Kontakt mit den Patient:innen verpflichtend und sinnvoll. Verpflichtend ist darüber hinaus, einen Behandlungsvertrag incl. Datenschutzvereinbarung auch für Online-Sitzungen abzuschließen – andernfalls würde Ihr Haftpflichtversicherungsschutz dafür verfallen! Im internen Mitgliederbereich finden Sie Muster für Beratungs- und Behandlungsverträge incl. Fernberatung.

Stand: 27.05.2022