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Änderung im Impressum erforderlich

Durch eine Gesetzesänderung wird auch eine Änderung im Impressum so gut wie jeder Website erforderlich, wie uns RA Dr. René Sasse mitteilte. Daher sollte im Impressum Ihrer Website die Angabe „Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV“ durch die Angabe „Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV“ (Medienstaatsvertrags) ersetzt werden.

Dann folgen: Vorname / Name / Anschrift - Verantwortlich kann der Redakteur der Internetseite sein, genauso aber auch der Heilpraktiker für Psychotherapie bzw. der Psychologische Berater als Betreiber der Internetseite. Weitere Infos finden Sie hier.
https://www.versandhandelsrecht.de/2020/11/fernabsatzrecht/impressum/rstv-mstv-impressum/

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