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Wiederanhebung der Mehrwertsteuer ab 01.01.2021

Die ab 01.07.2020 auf 16% ermäßigte Mehrwertsteuer wird plangemäß zum Jahresbeginn wieder auf 19% für Dienstleistungen und 7% für Gastronomie und Bücher angehoben.

Und wieder gilt, dass der Zeitpunkt der Leistungserbringung ausschlaggebend für die Höhe der Umsatzsteuer ist. Sollte die Leistungserbringung über die Jahreswende hinaus gehen, empfiehlt es sich der Einfachheit halber, zwei getrennte Rechnungen zu schreiben. Quelle:
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/anhebung-der-umsatzsteuersaetze-zum-112021_170_528562.html

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