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Fernberatungen und -behandlungen

termina) Hinsichtlich Fernbehandlungen gibt es für uns einige rechtliche Bedenken, die Sie unbedingt beachten sollten:

In der Regel muss ein erster persönlicher Kontakt mit dem Patienten stattgefunden haben, um eine möglichst sichere Diagnose erstellen zu können (z.B. Ausschließen von Suizidgefahr!). Danach dürfen Sie dann Ihre PatientInnen auch per Telefon und/ oder Video begleiten – wenn Sie dabei gleichwohl Ihren Sorgfaltspflichten nachkommen können. Das schließt z.B. Hypnosetherapien u.ä. über‘s Telefon aus!

Da außergewöhnliche Umstände wie derzeit auch außergewöhnliche Maßnahmen erfordern, sollten Sie sich vorab unbedingt ein Blatt zur Kenntnisnahme unterzeichnen lassen, dass die Sicherheit/Vertraulichkeit der Gespräche über die gewählten Kanäle von Ihnen nicht zu 100% gewährleistet werden kann. Skype gilt allgemein nicht als abhörsicher! Andere Anbieter für Video-Sitzungen sind z.B. Zoom, Red Medical Systems, TheraPsy Connect (z.Zt. kostenlos!).

b) Werbung für Fernbehandlungen ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten. Werbung für Telefon- und Videoberatung hingegen nicht. Formulieren Sie – als HeilpraktikerIn für Psychotherapie genauso wie als Psychologische BeraterIn – deshalb Ihre Ankündigungen auf Ihrer Homepage und in anderen Medien stets so, dass es um FernBERATUNG geht, um keine Abmahnung und Strafverfolgung zu riskieren!

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