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Empfehlungen für Psychologische Berater:innen zum Umgang mit den aktuellen Regelungen zur Corona-Eindämmung (Stand: 24.11.2021)

Die Vorschriften unterscheiden sich nicht nur je nach Bundesland, sondern auch je nach Landkreis – anhängig von den aktuell geltenden Warnstufen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich immer wieder neu auf der Homepage Ihrer Stadt / Ihres Landkreises über Änderungen der Warnstufe informieren. Davon hängt z.B. ab, ob bei Ihnen die 3-G-Regelung, 2G oder 2G+ gilt – mit entscheidenden Unterschieden.

Der Bundesgesetzgeber hat durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes die 3-G-Regelung für alle Arbeitsstätten festgelegt (§28): „Bundesweit dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen ihre Arbeitsstätte aufsuchen.“  

Das heißt: Auch wir als Betreiber:innen eine psychologischen Beratungspraxis müssen genesen, geimpft oder jeden Tag vor Arbeitsbeginn frisch  getestet sein. Dabei reicht für Ungeimpfte ein Selbsttest nicht aus, es muss eine Bescheinigung einer anerkannten Testinstitution (Praxis, Testzentrum etc.) sein, die auch dokumentiert werden muss.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724

Warum ist das erforderlich, auch wenn Beratung nicht zu den „körpernahen Dienstleistungen“ gehört? Antwort: „Die Möglichkeit physischer Kontakte liegt vor, wenn in der Arbeitsstätte ein Zusammentreffen mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, auch wenn es zu keinem direkten Körperkontakt kommt.“

Quelle: 

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText3

Darüber hinaus gilt für „ alle Bürgerinnen und Bürger ... grundsätzlich eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Es wird weiterhin der pandemischen Situation angemessene Abstands- und Zugangsregeln sowie Hygienekonzepte geben. Die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen ist an vielen Stellen nötig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.“

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724

Das heißt: Sie sind auch verpflichtet, sich die entsprechenden Nachweise Ihrer Klient:innen vorlegen zu lassen und zu dokumentieren, damit ggf. eine Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter möglich ist.

Gilt – wie z.B. in Bayern – generell die 2-G-Regelung, dann bedeutet das:

„2G gilt für den Zugang von Anbietern, Veranstaltern, Betreibern, Besuchern, Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen zu geschlossenen Räumen (vorbehaltlich speziellerer Regelungen)

  • bei außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung und infektiologisch vergleichbaren Bereichen
  • bei Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.“

Quelle: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

Prüfen Sie angesichts dieser aktuellen Lage auch die Möglichkeiten für Videoberatungen. Die folgenden Anbieter erfüllen alle die geltenden Datenschutzbestimmungen, was bei ausländischen Formen nicht immer gegeben ist:

Red connect Basis für 0.-€

https://www.redmedical.de/red-connect-preise/

  • Keine versteckten nKosten, es wird ein übersichtliches Handbuch für Therapeuten und Patienten zur Verfügung gestellt, erfüllt alle datenschutzrechtlichen Anforderungen bzgl. Gesundheitsdaten als zertifizierter Anbieter

eSprechstunde Basic 0.-€

https://esprechstunde.net/preise

  • Zertifizierter Videodienstanbieter, im Basic Tarif auf 3 Stunden/Monat begrenzt

Zumedu.de für 5.-€/Gespräch

https://zumedu.de/psychologen-therapeuten/

  • Zertifizierter Anbieter ohne Vertragsbindung, Begrenzung auf 16 Stunden/Monat), sms Benachrichtigung zzgl. 10 Cent

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr VFP-Team