BMG sieht von grundlegender Reform des Heilpraktikerwesens ab
Letztes Jahr haben wir darüber berichtet, dass die Minister der 91. Gesundheitsministerkonferenz das Bundesministerium für Gesundheit gebeten haben, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die eine grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens prüfen und erarbeiten soll.
Daraufhin haben wir uns zunächst an das BMG und dann an die Gesundheitsministerkonferenz (GKM) selbst gewendet, um mehr über die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu erfahren, v.a. wer die Beteiligten sind und zu welchem Zeitpunkt eine Mitarbeit der Heilpraktikerverbände vorgesehen ist.
Am 8. März 2019 haben wir nun eine Antwort von der GKM 2019 bekommen:
„Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit Verweis auf die bereits im Jahr 2016 erfolgten gesetzliche Änderungen im Heilpraktikerrecht, in deren Folge das BMG gemeinsam mit den Ländern verbindliche Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern erarbeitet hat, von der Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung grundlegender Reformen abgesehen. Die Leitlinien sind seit März 2018 bundesweit anzuwenden. Das BMG ist der Auffassung, dass zunächst abzuwarten sei, ob und inwieweit die verbindliche Anwendung der neuen Leitlinien zu einer Stärkung der Qualität der heilpraktischen Tätigkeiten beiträgt, ehe weitere Schritte überlegt werden.
Hiervon unabhängig besteht zwischen den Ländern ein Austausch zur Reformbedürftigkeit des Heilpraktikerwesens fort. Ziel ist ein gemeinsamer Beschluss zur Stärkung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, der dem für entsprechende Gesetzesinitiativen zuständigen Bundesressort vorgelegt werden kann. Da es sich um einen Austausch zwischen den Ländern handelt, ist die Einbeziehung der verschiedenen Heilpraktikervereine derzeit nicht vorgesehen.“
Diese Entwicklung werden wir natürlich auch für Sie verfolgen!