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Dürfen Psychologische BeraterInnen in der Praxis tätig sein?

psy praxisIm Frühjahr war es uns gelungen, den zuständigen Behörden in allen Bundesländern klar zu machen, dass HeilpraktikerInnen für Psychotherapie zu den „systemrelevanten“ Berufsgruppen gehören und in ihren Praxen für medizinisch dringend notwendige Behandlungen tätig sein durften.

Das galt i.d.R. nicht für Psychologische BeraterInnen / Coaches, weil hier die „medizinische Notwendigkeit“ nicht gegeben war. Dementsprechend waren wir auch beim aktuellen Lockdown davon ausgegangen, dass das wieder genauso geregelt sei. Einige KollegInnen haben jedoch bei ihren Ordnungsämtern angefragt und vielfach die Auskunft bekommen, dass sie sehr wohl für Krisenfälle da sein und Menschen in seelischer Not beraten dürfen. Das ist insofern erfreulich, weil ja die häuslichen Konflikte gerade auch durch die Pandemie-Maßnahmen deutlich zugenommen haben.

Deshalb empfehlen wir Ihnen: Rufen Sie wegen solcher Fragen nicht beim Gesundheitsamt an, denn dort sind die MitarbeiterInnen i.d.R. mit anderen Aufgaben mehr als ausgelastet. Fragen Sie lieber beim zuständigen Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises an oder bei der „Corona-Hotline“ Ihres Bundeslandes. Eine vollständige Liste aller dieser Hotlines finden Sie im internen Mitgliederbereich auf www.vfp.de unter „0. Corona-AG – letzter Punkt“.

Übrigens hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat auf seiner Website www.gesundheitsinformation.de laienverständlich drei Coronavirus-Impfstoffe beschrieben. Zwei Impfstoffe sind bereits in Deutschland zugelassen: BNT162b2 von BioNTech/Pfizer und mRNA-1273 von Moderna. Für den dritten Impfstoff von AstraZeneca fehlt noch die Zulassung in der EU.
Auf der Webseite des IQWiG finden Sie aber auch weitere Sachinformationen, z.B. zur Infektionsvorbeugung, zur Unterscheidung von Heuschnupfen- und Coronasymptomen u.a.m.