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Keine tägliche Testpflicht mehr für immunisierte Heilpraktiker:innen (für Psychotherapie) (Stand 26.11.2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am 24.11.2021 hat der neue § 28b Abs. 2 IfSG, der ein Betretungsverbot für nicht-getestete Mitarbeiter:innen und Arbeitgeber:innen auch für unsere Heilpraktikerpraxen, unabhängig von ihrem Immunitätsstatus („geimpft“/„genesen“) vorsieht, für große Unsicherheit und – verständlicherweise – auch für Verärgerung in vielen Gesundheitseinrichtungen gesorgt.

Deshalb hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am gestrigen Donnerstag, den 25.11.2021 den Bundesgesetzgeber zur Korrektur aufgefordert. Das Gesetz wird jetzt nachgebessert: lesen Sie hier weiter