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BGH-Urteil: Bewertungsportal Jameda muss gründlicher prüfen

BGH-Urteil: Bewertungsportal Jameda muss gründlicher prüfenOb Sie wollen oder nicht, sobald Sie stolzer Besitzer einer eigenen Praxishomepage sind, werden Sie in das Verzeichnis verschiedener Bewertungsportale aufgenommen.

Ein Recht auf Löschung haben Sie nicht, das hat der Bundesgerichtshof bereits im September 2014 geurteilt und es einem Gynäkologen nicht erlaubt, seine Daten aus dem Gesundheitsportal Jameda zu löschen. Das öffentliche Interesse sei höher zu bewerten als das Recht des Arztes auf informelle Selbstbestimmung. Nun hat der BGH die Rechte von Ärzten und „Trägern anderer Heilberufe“ dennoch gestärkt. Bewertungsportale müssen künftig strenger prüfen und auf Verlangen konkrete Nachweise vorlegen, ob ein Nutzer tatsächlich beim bewerteten Arzt in der Praxis war oder nicht.

Quelle: http://goo.gl/ld2RyW

Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs:
http://goo.gl/xXdA0e und http://goo.gl/1zbfEx

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