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Erfolg in Brandenburg bei der HP-Zulassung

Erfolg in Brandenburg bei der HP-Zulassung Neue Sitten wollte der leitende Amtsarzt in Potsdam einführen, indem er den Kolleginnen, die die amtliche Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie erfolgreich bestanden hatten, noch Auflagen erteilte. Er verlangte von Ihnen den Nachweis eines dreimonatigen Praktikums in einer psychiatrischen Klinik, bevor sie selbst mit ihrer therapeutischen Arbeit /Praxis loslegen durften.

Hier haben wir unsere Verbandsanwälte Dr. R. Zeller und Frau T. Merkl eingeschaltet, die an der entsprechenden Stelle ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit solcher Zusatzforderungen vorgetragen haben – mit Erfolg: Die Auflagen, die weder durch das Heilpraktikergesetz noch durch seine Durchführungsbestimmungen noch durch die Prüfungsrichtlinien des Landes Brandenburg gedeckt erschienen, wurden inzwischen zurückgenommen und die betroffenen Kolleginnen halten ihre Urkunden in Händen und können durchstarten!

 

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