Datenskandal bei den Krankenkassen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, hat in ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014 massive Datenschutzverstöße bei der Übermittlung von Unterlagen bemängelt, die von Ärzten über die Kassen an den MDK verschickt werden.
Das Problem: Viele Kassen haben nach der Erfahrung der Datenschützer die Arztbriefe widerrechtlich geöffnet. Voßhoff: "Wie mir zudem bei Kontrollen aufgefallen ist, werden vom MDK in einem verschlossenen Umschlag erhaltene Unterlagen an die Krankenkasse zur dortigen Ablage offen zurückgegeben."
Voßhoff macht in ihrem Bericht deutlich, wie ernst sie die Verstöße der Kassen nimmt. "Sollte ich bei Kontrollen ab Mitte 2015 feststellen, dass das bisherige Verfahren weiterhin zur Anwendung kommt, werde ich dies wegen Verstoßes gegen Paragraf 276 Absatz 2 SGB V förmlich beanstanden." Dass den Krankenkassen nicht schon jetzt Bußgelder auferlegt wurden, ist kaum zu verstehen, denn der skandalöse Vertrauensbruch zu Lasten der Patienten ging offenbar über Jahre! Dabei sind gerade bei psychotherapeutischen Behandlungen Vertraulichkeit und Verschwiegenheit besonders gefordert, weil sie die Basis für das Therapeut-Patient-Verhältnis darstellen.