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Kranken- und Pflegeversicherung: Benachteiligung für Selbstständige beenden!

Kranken- und Pflegeversicherung: Benachteiligung für Selbstständige beenden!Über dieses Thema haben wir schon einmal berichtet. Drei Bundesländer wollten eine Initiative starten, um die übermäßige und ungerechte Belastung von Selbstständigen, die weiter Mitglieder in ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleiben, zu beenden.

Durch die Bundestagswahl und die Nicht-Regierungsfindung ist aber auch dieses Anliegen auf der Strecke geblieben. Das bedeutet: Die Beiträge bleiben auch 2018 unverändert hoch!

Die Unternehmensberatung Geld&Rosen schreibt in Ihrem Newsletter 5/2017: „Die hohen freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge bringen GründerInnen und Selbständige mit noch geringen Gewinnen in arge Nöte… Neu ist (lediglich), dass die Beiträge ab 2018 vorläufige Beiträge sind. Sie berechnen sich wie bisher aus dem Einkommensteuerbescheid des Vorjahres, werden dann aber nach Vorlage des neuen Steuerbescheids korrekt abgerechnet und es kann zu einer Rückzahlung kommen. (SGB V, § 240, Abs. 4a) Die Einkommensgröße für geringfügig Selbständige, die familienversichert sind, ist ab 2018 auf 435 € Gesamteinkommen pro Monat angehoben worden (2017 / 425 €).“

Der „Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V.“ hat deshalb eine Petition gestartet. Er fordert im Einzelnen:

  • Die Bezugsgröße für die Berechnung der Mindestbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung muss auch für Selbstständige auf 450 Euro/Monat gesenkt werden.
  • Die Bemessungsgrundlage muss vereinheitlicht werden. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige zum Beispiel auf Mieteinnahmen Beiträge bezahlen, andere Erwerbstätige nicht.
  • Bei der Beitragsbemessung muss der Betrag, der dem Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung entspricht, ausgeklammert bleiben – wie bei Angestellten auch.
  • Die – u.U. um Jahre verzögerte – nachträgliche endgültige Festsetzung der Beiträge darf erst dann beginnen, wenn die Gleichbehandlung von Selbstständigen und Angestellten bei der Beitragsberechnung gesichert ist.

Zahlreiche weitere Informationen zum Thema und die Beteiligungsmöglichkeit an der Petition finden Sie auf der Homepage des VGSD e.V.:

https://www.vgsd.de/faire-beitraege/?nc

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