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Umgang der Privatkrankenversicherer mit Psychotherapie

Umgang der Privatkrankenversicherer mit PsychotherapieDie über 50 privaten Gesellschaften, die in Deutschland im Rahmen einer Krankenvoll- oder –zusatzversicherung Tarife zur Erstattung von Heilpraktikerleistungen anbieten, gehen i.d.R. mit dem Thema „psychische Erkrankungen“ und „Psychotherapie“ äußerst vorsichtig und zurückhaltend vor.Darüber haben wir schon mehrfach berichtet. Die Stiftung Warentest veröffentlichte Ende April einen neuen Testreport, in dem sie die angebotenen Tarife für Heilpraktikerleistungen unter die Lupe nahm: https://www.test.de/thema/heilpraktiker/

Leider hat sie dabei den Bereich „Erstattungsverhalten“ der PKV bei medizinisch notwendiger Psychotherapie und speziell, wenn sie von Heilpraktikern erbracht wird, nicht unter die Lupe genommen. Dies war Anlass für uns, die Stiftung Warentest auf viele Einschränkungen und Ungereimtheiten in diesem Bereich aufmerksam zu machen, die in Einzelfällen sogar auf Verbrauchertäuschung hinauslaufen. Die Stiftung Warentest hat uns daraufhin zugesichert, beim nächsten Testdurchgang auch den Bereich „Psyche – Psychotherapie“ bei den Privatkrankenversicherern zu durchleuchten!

In diesem Zusammenhang haben wir eine konkrete Frage: Bislang hat die „DEBEKA“ Rechnungen von KollegInnen meist anstandslos erstattet – gemäß dem jeweils abgeschlossenen Tarif des versicherten Patienten.

Diese Rechnungen sahen i.d.R. so aus, dass neben der klinischen Diagnose (nach ICD-10) die Sitzungstermine aufgeführt waren sowie verschiedene GebüH-Ziffern aus dem Bereich „Psychotherapie“. Meist waren das sinnvolle Kombinationen wie z.B.: 19.1 (Psychoth. von halbstündiger Dauer = 26,- €) + 19.3 (Ausstellen eines psychodiagn. Befundes = 38,50 €) + 19.6 (Anwendung und Auswertung von Testverfahren = 38,50 €) oder 19.2 (Psychoth. von 50 -90 Min. Dauer = 46,- €) + 19.4 (Psychoth. Gutachten = 15,50 € + 19.8 (Hypnose / Entspannungstherapie = 26,- €) oder 2 (Homöopathische Repertorisation = 41,- €) + 4 (Eingehende Beratung = 22,- €) + 20.1 (Atemtherapeutische Behandlungsverfahren = 31,- €) In Rechnung gestellt wurden also die tatsächlich in einer Sitzung durchgeführten Maßnahmen, so dass z.B. für eine Sitzungsdauer von 90 Minuten ein Honorar zwischen 87,50 und 103,00 Euro berechnet wurde.
Die DEBEKA hat nun neuerdings die Erstattung solcher Rechnungen verweigert - mit dem Hinweis, pro Sitzung können jeweils nur eine Ziffer des GebüH (z.B. 19.2 = Psychotherapie von 50 - 90 Min. Dauer – max. 46,- €) erstattet werden.

Nun unsere Frage: Wessen Patienten haben das aktuell erlebt? Und noch wichtiger: Wessen Patienten haben auch aktuell noch komplexe Leistungen durch die Debeka erstattet bekommen? Bitte melden Sie uns diese Fälle anonymisiert (die Debeka-Nummer reicht aus)!


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