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Angriffe gegen die Heilpraktiker für Psychotherapie -unsere Stellungnahme

Angriffe gegen die Heilpraktiker für Psychotherapie -unsere Stellungnahme

Wir sind froh und stolz, dass uns über 10.000 Menschen vertrauen, die im Bereich der psychologischen Beratung, des Coachings und der heilkundlichen Psychotherapie tätig sind. Für uns bedeutet das eine Stärkung unseres Verbandes, seiner Struktur und seiner Bedeutung als größte Vereinigung für die Freie Psychotherapie in Deutschland. Und diese Stärkung können wir gerade jetzt gut gebrauchen, wo verschiedene Interessengruppen in den Medien nach „Abschaffung des Heilpraktikers“ und auch des „Heilpraktikers für Psychotherapie“ schreien. Zuerst meldete sich am 21.08.17 im Deutschen Ärzteblatt ein „Münsteraner Kreis“ von 17 Medizinern, Universitätsprofessoren und Juristen zu Wort: https://www.aerzteblatt.de/archiv/192959/Heilpraktikerwesen-Selbstbestimmung-und-Gefahr

Darin  wird den Heilpraktikern unterstellt, dass sie mangels ausreichender Qualifikation die Gesundheit von Patienten gefährden. Deshalb sollen sie nach Vorstellung der selbsternannten Experten, unter denen sich kein Heilpraktiker befindet und die auch keinerlei Austausch mit Heilpraktikern gesucht haben, die Befugnisse der Heilpraktiker massiv eingeschränkt oder am besten gleich der ganze Berufsstand abgeschafft werden.
Zum Glück geht das nicht so einfach, steht doch z.B. nicht nur Art, 12 des Grundgesetzes dagegen, der die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung garantiert, sondern natürlich auch der Wunsch nach und das Recht auf alternativmedizinischen Behandlungen von Millionen Patienten. Immerhin verzeichneten nach dem Rechenschaftsbericht 2016 der PKV die Versicherer den höchsten Zuwachs der Leistungsausgaben je Versicherten bei der Heilpraktikerbehandlung, die um 5,8 Prozent zulegte! (Quelle: https://www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=938418&pid=928746 )

Auch die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsparteien haben sich mehrheitlich und eindeutig für den Erhalt der Heilpraktiker im deutschen Gesundheitssystem und für den Erhalt der Naturheilkunde insgesamt ausgesprochen. (Quelle: Deutsche Heilpraktiker Zeitschrift Heft 5/2017 – „Der Heilpraktikerberuf: Das sagen die Parteien“  https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/s-0043-117525 )  Nur die Überprüfungsbedingungen sollen nach Meinung der Gesundheitspolitiker bundesweit vereinheitlicht und die Überwachung der Praxen durch die Gesundheitsämter sowie die regelmäßige Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen verbessert werden – Forderungen, die durchaus auch in unserem Sinne sind, gehört es doch schon immer zu unseren Verbandsaufgaben, Supervision und Weiterbildung anzubieten, auf die Einhaltung der Berufsordnung zu achten und gegen vereinzelt vorkommende „schwarze Schafe“, die es genauso in der Ärzteschaft gibt, vorzugehen.
Eine grundlegende Auseinandersetzung aus juristischer Sicht mit dem „Memorandum“ hat der Verband „Freie Heilpraktiker“ bei Rechtsanwalt Dr. René Sasse in Auftrag gegeben, der ja auch für den VFP tätig ist. Sie finden sein Rechtsgutachten sowie weitere Stellungnahmen hier:  http://freieheilpraktiker.com/Presseinfo/Aktuell-zum-Heilpraktiker-Recht/_l3s

Wenige Tage später, am 24.08.2017, hängte sich die Bundespsychotherapeutenkammer an und forderte die Abschaffung des „Heilpraktikers für Psychotherapie“: http://tinyurl.com/y8dh4yw4
BTPK-Präsident Dr. Dietrich Munz sagte der dem Ärzteblatt: Nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 „stehen genügend hochqualifizierte approbierte Psychotherapeuten zur Verfügung, sodass Patienten nicht auf Angebote von Heilpraktikern zurückgreifen müssen.“ Zudem kritisiert er, dass die Heilpraktiker für Psychotherapie Ausbildungs- und Tätigkeitsschwerpunkte in Psychotherapierichtungen hätten, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt sei.

Verfolgt man einmal die Pressemeldungen der Psychotherapeutenkammern etwas zurück, findet man jedoch zahlreiche Klagen, dass es immer noch viel zu wenig Psychotherapeuten gebe und die Versorgung der Patienten längst nicht sichergestellt sei. Und das entspricht ja auch der Realität, wie wir alle wissen und fast jeden Tag von bei uns anfragenden Patienten hören: An den Wartezeiten von 4 - 6 Monaten hat sich nichts geändert! Und die Neuregelungen der Psychotherapierichtlinien vom 01.04.2017 ändern daran leider auch nichts. Die dort den approbierten Kollegen verpflichtend gemachten Telefonsprechzeiten und offenen Sprechstunden in der Praxis schaffen Raum für einige Erstgespräche pro Woche. Danach müssen die Patienten wiederum monatelang auf den Beginn der „eigentlichen“ Therapie warten, weil die Psychotherapeuten pro Woche ja weniger reguläre Therapiesitzungen anbieten können. Und die hochgelobten „Terminservicestellen“ bei den Krankenkassen haben i.d.R. keine psychotherapeutischen Termine anzubieten.

Hier stellen die „Heilpraktiker für Psychotherapie“ eine echte und wertvolle Alternative dar, weil sie meist keine langen Wartezeiten haben, sondern schnell helfen können. Zudem arbeiten sie mit einer weit größeren Zahl von bewährten Therapiemethoden, die zwar nicht nur zu den 3 „Richtlinienverfahren“ (Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie) gehören – deshalb aber nicht „unwissenschaftlich“ sind. Der GBA (Gemeinsame Bundesausschuss) als Entscheidungsgremium blockiert vielmehr seit Jahren, dass weitere Psychotherapiemethoden in die kassenfinanzierte Versorgung der Patienten aufgenommen werden, obwohl sie längst wissenschaftlich validiert sind wie z.B. die Gesprächstherapie, Hypnosetherapie und die Systemische Therapie. Ein Blick über den Zaun macht sofort deutlich, dass es auch anders geht: In unserem Nachbarland Österreich sind seit vielen Jahren über 20 psychotherapeutische Verfahren für die Patientenbehandlung zugelassen und werden von den dortigen Krankenkassen auch finanziert.

Es ist also einfach überdeutlich, dass die gegen uns vorgetragenen Argumente in erster Linie dem Konkurrenzdenken und –handeln entspringen und dass verschiedene interessierte Kreise jetzt vor der Bundestagswahl Stimmung machen wollen.

Genau deshalb bitten wir Sie alle, sich an die Bundestagskandidaten Ihres Wahlkreises zu wenden. Die noch amtierenden Angeordneten finden Sie hier: www.abgeordnetenwatch.de  und die Kandidaten für den neuen Bundestag hier:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/wahlbewerber.html
Stellen Sie sich persönlich, per Brief oder Email den Kandidaten mit ihrem Beruf und Ihrer Praxis vor, verschaffen sie ihnen ein realistisches Bild von Ihrer Arbeit mit Ihren Patienten, räumen sie Vorurteile aus und fragen Sie Ihre Kandidaten danach, welche Rolle sie und ihre jeweilige Partei dem Heilpraktiker (für Psychotherapie) in unserem Gesundheitssystem gibt. Letztendlich vergeben Sie Ihre Stimme auch nach den Antworten, die Sie bekommen!

Und nehmen Sie per Leserbrief, Kommentar oder anderer Stellungnahme an der aktuellen Diskussion teil – sei es bei den Zeitungen, Radio- und Fernsehstationen, in den verschiedenen sozialen Medien und Internetforen usw. Allein können wir das gar nicht schaffen und je mehr Mitglieder sich zu Wort melden, umso eher werden wir wahrgenommen. Schließlich geht es um Ihre Existenz!
Wir werden Sie nach Kräften unterstützen und durch weitere kurzfristige Newsletter auf dem Laufenden halten.

Ihr VFP-Team

 

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