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Krankenversicherung als Praxisstarter und Geringverdiener

Krankenversicherung als Praxisstarter und GeringverdienerBesonders für Praxisstarter ist folgende Tatsache interessant: Geringfügig Selbständige können noch in der Familienversicherung (GKV) mitversichert bleiben, wenn Ihr Einkommen unter 425 € im Monat liegt. (Quelle: Jan.-Newsletter der Unternehmensberatung „Geld&Rosen“).

Sowie Sie mit Ihrem Praxiseinkommen darüber kommen, müssen Sie sich eigenständig versichern. Dann gehen die Gesetzlichen Kassen von einem monatlichen Mindesteinkommen von 2231,25 Euro aus (= Mindest-Bemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige 2017), was je nach gewählter Kasse zu einem monatlichen KV-Beitrag von 221 – 237 Euro führt. Nur für Existenzgründer, die von der Arbeistagentur einen Gründungszuschuss erhalten, gilt eine niedrigere Mindestbemessungsgrundlage (1487,50 Euro in 2017).

Details finden Sie hier: http://www.selbststaendig-kv.de/krankenkassenbeitrag-selbstaendige-mit-kg/

 

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