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Versicherungspflicht für Selbstständige – Pläne der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen

2012-03-Versicher1

VFP-Präsident Dr. Werner Weishaupt und Landesdirektor Robert Zellerer, Unternehmensverbund Continentale, im Interview

fotolia©japoliaRedaktion Freie Psychotherapie (FP): Die Anzahl der Selbstständigen ist in Deutschland seit 1990 um mehr als 40 % gestiegen. Da viele nicht ausreichend für ihr Alter vorsorgen und diese häufig von Altersarmut betroffen sind, erarbeitet die Bundesregierung derzeit einen Vorschlag für eine Renten-Versicherungspflicht.

Herr Dr. Weishaupt, müssen zukünftig alle Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Dr. Werner Weishaupt (WW): Nein, zunächst handelt es sich lediglich um ein Eckpunktepapier des BMAS (Bundesministeriums für Arbeit und Soziales), für ein Altersvorsorgegesetz. Zusätzlich wurde eine Machbarkeitsstudie zur Altersversorgungspflicht Selbstständiger in Auftrag gegeben. Die Vorsorgepflicht soll nicht zwingend über die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen, sondern auch andere Vorsorgeformen wie zum Beispiel eine Basisversorgung, auch als Rürup-Rente bekannt, zulassen.

FP: Herr Zellerer können Sie uns erläutern, was dieses Eckpunktepapier genau vorsieht?

Robert Zellerer (RZ): Gerne, Frau von der Leyen plant die Altersversorgungspflicht für alle Selbstständigen, durch ein Altersvorsorgegesetz – wobei es aber auch großzügige Übergangsfristen geben soll. Die Vorsorgepflicht ist für alle vorgesehen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei plant das BMAS für die 30- bis 50-Jährigen „weitgehend Rücksichtnahme auf die Ausgestaltung bisheriger Altersvorsorgemaßnahmen“. Von der Versorgungspflicht ausgenommen wären Selbstständige, die 50 Jahre und älter sind.

Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung soll sich die Zusatzrente oberhalb der Grundsicherung im Alter bewegen, die derzeit bei rund 700 Euro monatlich liegt. Für eine garantierte Rente von mehr als 700 Euro ist in der privaten Rentenversicherung ein monatlicher Beitragsaufwand von ca. 250 bis 300 Euro erforderlich. Strittig ist noch, ob auch eine Absicherung gegen Erwerbsminderung von ca. 100 Euro Beitrag pro Monat erforderlich ist.

FP: Herr Dr. Weishaupt, könnte die geplante Versicherungspflicht auch Mitglieder des VFP-Versorgungswerks treffen?

WW: Wer sich ausreichend über das Versorgungswerk abgesichert hat, muss nach derzeitigem Stand keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die über das Versorgungswerk abgeschlossene Basisrente verfügt nach heutigen Erkenntnissen über alle Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in seinem Eckpunktepapier fordert.

FP: Herr Zellerer, das Gesetz ist ja noch nicht beschlossen, gibt es derzeit für die Mitglieder überhaupt Handlungsbedarf?

RZ: Ja, ungeachtet der anstehenden Vorsorgepflicht, vor allem für Männer! Ab 21.12.2012 endet nämlich die geschlechterspezifische Beitragskalkulation für Männer und Frauen. Bei Abschluss ab diesem Stichtag sind sogenannte Unisex-Tarife mit einheitlichen Beiträgen für beide Geschlechter gesetzlich vorgeschrieben. Und dann wird es für Männer in aller Regel in der Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung teurer. Wer jedoch in diesem Jahr noch rechtzeitig startet, sichert sich auch für künftige Erhöhungen, Nachversicherungen und Sonderzahlungen die heutigen männerfreundlicheren Rechnungsgrundlagen.

FP: Dann sollten Frauen also mit dem Abschluss noch bis zum 21.12.2012 warten. Für die müsste es dann doch günstiger werden.

RZ: Nein, Frauen müssen nicht warten. Der Vorsorgebedarf sollte nicht aufgeschoben werden. Es ist richtig, für die Frauen wird es meist günstiger. Damit Frauen mit einem Eintritt in das Versorgungswerk jedoch nicht bis zum 21.12.2012 warten müssen, bietet die Continentale eine Umtauschgarantie in die neue Tarifwelt. So können Frauen auch jetzt schon vorsorgen und nächstes Jahr dann auf Wunsch in den Unisex-Tarif wechseln.

FP: Herr Zellerer, fassen Sie bitte einmal die Vorteile des Versorgungswerks zusammen.

RZ: Wir konnten für die Mitglieder des VFP e. V. und deren Angehörige bei der Continentale Lebensversicherung einen speziellen Kollektivvertrag zur Kapitalrentenversicherung (Basisversicherung nach Rürup) einrichten, der den Mitgliedern für die laufenden Beiträge Beitragsnachlässe bis zu 5,5 % beschert. Das ist ein spürbarer Vorteil. Hinzu kommt die steuermindernde Wirkung der Beiträge. Bereits heute können 74 % der Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Dieser Satz wächst in den kommenden Jahren (ab 2025 sind die Beiträge komplett absetzbar). Die Beitragszahlung ist absolut flexibel, man startet mit einem Monatsbeitrag von 10 Euro und kann dann je nach Geschäftsverlauf (bis spätestens Anfang Dezember 2012) Sonderzahlungen leisten. Unverheiratete können dann bis zu 20 000 Euro und steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepartner bis zu 40 000 Euro an Beiträgen als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen.

FP: Herr Zellerer, wie sicher ist das VFP-Versorgungswerk?

RZ: Zuverlässig und sicher. Das Argument Sicherheit und Garantie hat uns dazu bewogen, dass wir uns für das klassische Rentenprodukt und nicht für eine fondsgebundene Variante entschieden haben. Wir haben auch darüber gesprochen, ob sich die Altersvorsorge vor dem Zugriff Dritter schützen lässt. Genau da ist die geförderte Basis-Rente besonders stark, sie bietet eine garantierte lebenslange monatliche Rente. Für die Zulassung einer Basis-Rente ist unter anderem zwingende Voraussetzung, dass sie nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar ist und eben aus diesem Grund bietet sie auch Freiberuflern in gesetzlichem Umfang Pfändungsschutz.

FP: Herr Dr. Weishaupt, wie können sich Ihre Mitglieder informieren?

WW: Für Fragen rund um die Altersvorsorge und die Basis-Rente und natürlich auch für eine ausführlichere Betrachtung steht Herr Zellerer gerne als Ansprechpartner zur Verfügung!

Kostenfreies Servicetelefon
0800-239 47 57

Die Unterlagen können auch online angefordert werden
www.continentale.info/vfp

FP: Vielen Dank für das Gespräch.