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Psychotherapie übers Internet?

Psychotherapie übers Internet?In dieser Lage gewinnt die Psychotherapie besonders an Bedeutung. Da es aber nach wie vor an verfügbaren Therapieplätzen mangelt, gibt es zahlreiche Versuche, Therapieprozesse auch übers Internet zu gestalten. Mit den Möglichkeiten und Grenzen dieses Weges hat sich die Bundespsychotherapeutenkammer auf einer Tagung auseinandergesetzt – siehe auch im aktuellen Heft der „Freien Psychotherapie“ den Artikel von Frau Dr. Regina Mahlmann:

„Virtuelle Psychotherapie und psychologische Beratung“. „BPtK-Justiziar Prof. Dr. Martin H. Stellpflug stellte dar, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Onlinetherapie durchgeführt werden könne. Dabei sei zunächst zu klären, ob es sich um eine Heilbehandlung handle. Hier komme es nicht darauf an, ob eine bestimmte Onlineintervention vom Anbieter als “Beratung“, “Selbsthilfe“ oder “Behandlung“ bezeichnet würde, sondern ob die Inhalte den Kriterien einer Heilbehandlung entsprächen. Für die Durchführung einer Heilbehandlung sei stets eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erforderlich…. In der Berufsordnung stehe kein grundsätzliches Verbot von Onlinetherapie. Der rechtliche Spielraum sei jedoch begrenzt. Psychotherapeuten dürften nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten Behandlungen über elektronische Kommunikationsmedien durchführen….Die Einwilligung in eine Onlinebehandlung setze grundsätzlich eine umfassende mündliche Aufklärung voraus. Es müsse insbesondere auch über die besonderen Risiken dieser Behandlungsform aufgeklärt werden. Die Risiken der Datenübermittlung müssten offen kommuniziert werden.
Auch Diagnostik und Indikationsstellung müssten im persönlichen Kontakt erbracht werden. Es sei regelmäßig nicht mit den Sorgfaltspflichten eines Psychotherapeuten vereinbar, wenn sie die Diagnose nicht im persönlichen Kontakt oder zumindest über audiovisuelle Medien erstellten, die eine synchrone Kommunikation ermöglichen. In solchen Fällen müsste das Krankheitsbild besonders genau geschildert werden, da die nonverbalen Informationen nur eingeschränkt zur Verfügung stünden. Ferner müsse es möglich sein, den Therapieverlauf zu überwachen und angemessen sicherzustellen, dass der Patient sich nicht selbst schädige, auch wenn eine unmittelbare Einflussnahme des Psychotherapeuten auf den Patienten nicht möglich sei. Therapiesitzungen über ungesicherte Videosoftware, wie beispielsweise Skype durchzuführen, sei nicht vorstellbar.“ Quelle: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/qualitaet-in.html

 

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