Qigong-Lehrer im „Leitfaden Prävention“ der GKV
Jochen Beutler, Geschäftsführer des Blauen Kreuzes Diakonieverein, wies auf eine wichtige Veränderung im aktualisierten „Leitfaden Prävention“ (12/2014) hin, die sich in einer Fußnote versteckt (Nr. 122 - S. 65): Danach kann für Anbieter mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss auch außerhalb des Gesundheits- oder Sozialbereiches die Anerkennung als QigonglehrerIn nach § 20 SGB V erfolgen wenn:
- ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschlusses vorliegt (Dies kann also auch z.B. VerkäuferIn, SchornsteinfegerIn…. sein) und wenn
- zusätzlich zur Zusatzausbildung (mit mind. 300 UST) mindestens 200 Stunden Unterrichtspraxis als KursleiterIn nachgewiesen werden.
Der Nachweis der 200 Stunden Qigongkursleitertätigkeit ist während der Zusatzausbildung zu erbringen.
Mehr Informationen: ( www.bk-dv.de )