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News

Qigong-Lehrer im „Leitfaden Prävention“ der GKV

Qigong-Lehrer im Jochen Beutler, Geschäftsführer des Blauen Kreuzes Diakonieverein, wies auf eine wichtige  Veränderung im aktualisierten  „Leitfaden Prävention“ (12/2014) hin, die sich in einer Fußnote versteckt (Nr. 122 - S. 65): Danach kann für Anbieter mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss auch außerhalb des Gesundheits- oder Sozialbereiches die Anerkennung als QigonglehrerIn  nach § 20 SGB V erfolgen wenn:


  • ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschlusses vorliegt (Dies kann also auch z.B. VerkäuferIn, SchornsteinfegerIn…. sein)  und wenn
  • zusätzlich zur Zusatzausbildung (mit mind. 300 UST) mindestens 200 Stunden Unterrichtspraxis als KursleiterIn nachgewiesen werden.

Der Nachweis der 200 Stunden Qigongkursleitertätigkeit ist während der Zusatzausbildung zu erbringen.

Mehr Informationen: ( www.bk-dv.de )

 

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