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Gutachten des BMG räumt mit Vorurteilen gegen Heilpraktiker auf!

Immer wieder werden von gewissen Kreisen die abenteuerlichsten Vorwürfe gegen Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie erhoben: Sie seien Scharlatane, ihre Arbeit wirkungslos oder sogar gefährlich für die Patienten. Das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebene „Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen“ (vorgelegt am 8.11.2024, veröffentlicht 12/2025) schafft nun Klarheit. Das Gutachten soll als Grundlage für eine politische Meinungs- bildung zum Thema „Heilpraktiker/sektorale Heilpraktiker“ dienen. Es wertet nicht, doch die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Besonders gut schneiden die Heilpraktiker für Psychotherapie (HP für PT) ab.

Im Auftrag des Bundesministeriums hat das Forschungsinstitut „InVivo GmbH“ nahezu alle Aspekte des Heilpraktikerwesens beleuchtet und die Ergebnisse auf 334 Seiten zusammengefasst. Die Fachleute haben ihre Daten mittels Interviews, Abfrage der Gesundheitsämter und Online-Recherche erhoben. Das Ergebnis unterstreicht die Bedeutung der Heilpraktiker für Psychotherapie für das deutsche Gesundheitswesen.

So zeigt das Gutachten die hohe Kooperationsbereitschaft der Heilpraktiker für Psychotherapie mit Medizinern und öffentlichen Einrichtungen und widerlegt die Behauptung, die Mitglieder dieser Berufsgruppe würden mit ihresgleichen in einem Elfenbeinturm obskurer Grenzwissenschaften verharren: Beispielsweise arbeiten 26 % der HP für PT mit Ärzten zusammen; weitere 14 % kooperieren mit stationären Pflegeeinrichtungen.

GESUNDE EINSCHÄTZUNG DER FACHLICHEN KOMPETENZ

„Überweisungen“ – die es rechtlich ja nicht sind – vom HP für PT zu einem Facharzt wurden ebenfalls erfasst. Gründe für eine solche „Überweisung“ waren mit durchschnittlich 31 % der Verweis auf Spezialisten sowie mit 30 % das Vorliegen schwerwiegender gesundheitlicher Zustände. Weitere relevante Gründe waren in 23 % der Fälle eine fehlende fallspezifische Expertise des heilpraktischen Therapeuten, in 17 % unklare oder ungewisse Diagnosen und in 10 % akute Notfälle. Wenn solche Verweise auf Fachmediziner in der Gesamtzahl auch eher selten vorkommen, belegen sie doch eine gesunde Selbsteinschätzung der HP für PT.

Ausgeprägt ist das Interesse der Heilpraktiker für Psychotherapie an Fort- und Weiterbildungen – wobei ein Teil der Fachverbände seine Mitglieder zu Fortbildungen ohnehin verpflichtet; andere ihren Mitgliedern solche Weiterbildungen zumindest dringend empfehlen. Im Ergebnis besuchen die Heilpraktiker für Psychotherapie im Durchschnitt 2,8 Fort- und Weiterbildungen pro Jahr – ein recht hoher Wert. Wie passt ein hoher Weiterbildungswert zu immer wieder verbreiteten Behauptungen von der fachlichen Inkompetenz oder sogar Gemeingefährlichkeit der Heilpraktiker?

Gar nicht, und insbesondere nicht, was Heilpraktiker für Psychotherapie betrifft: So sind die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung ausgesprochen niedrig (im Schnitt 150,- Euro im Jahr) – das wären sie nicht, wenn sich Heilpraktiker für Psychotherapie ständig vor Gericht verantworten müssten.

STRAFRECHTLICH UNAUFFÄLLIGER BERUFSSTAND

Noch deutlicher fällt das Ergebnis des Gutachtens bei der Abfrage der Gerichte aus: Eine Auswertung der zwischen 1993 (seit diesem Jahr gibt es den sektoralen Heilpraktiker für Psychotherapie) und 2022 veröffentlichten Gerichtsentscheidungen ergab keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen gegen sektorale Heilpraktiker für Psychotherapie. In den zehn Jahren seit 2012 seien insgesamt sieben (!) strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Personen mit einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie bekannt geworden. In drei dieser Fälle habe eine Verurteilung stattgefunden. Dabei ging es um „unrechtmäßige Titelführung“, die Überschreitung der Zulassungsgrenzen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis sowie Steuerhinterziehung. Zivilrechtlich sieht die Sache ähnlich aus: Die Auswertung der zwischen 1993 und 2023 veröffentlichten Gerichtsentscheidungen ergab eine (!) relevante berufsbezogene zivilrechtliche Entscheidung aus dem Jahr 2021. Entsprechend wurden im Erhebungszeitraum (2017 bis 2022) keine sektoralen Heilpraktikererlaubnisse im Bereich der Psychotherapie widerrufen. Ganz so groß ist die Gefahr, die von Heilpraktikern für Psychotherapie ausgeht, dann also wohl doch nicht.

Laut empirischem Gutachten gab es im Jahr 2022 bundesweit 37394 Heilpraktiker für Psychotherapie, bei weiter steigender Tendenz. (Konkret: Pro Gesundheitsamtsbezirk ist die Zahl den Angaben der Gesundheitsämter zufolge im Erhebungszeitraum von durchschnittlich 45 in 2017 auf 58 in 2022 gestiegen.) Nach Angaben der Gesundheitsämter verfügten 69 % der Prüflinge über eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife; 52 % zudem über eine hochschulische Ausbildung; davon rund die Hälfte im Humanmedizinischen Bereich oder anderen Gesundheitswissenschaften.

Interessant ist auch ein Blick auf die Häufigkeit der Patientenkontakte in den einzelnen Praxen. So bleibt es – seit Jahren unverändert – in rund 12 % der Fälle bei nur einem Kontakt. Die Anzahl der Kontakte hängt laut Gutachten von mehreren Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Bedürfnisse der Patienten und des Behandlungsfortschritts. So hätten manche Patienten bereits nach einer Sitzung das Gefühl, ausreichend Hilfe erhalten zu haben, während andere regelmäßigere Unterstützung benötigten. Dies spiegele die Individualität jeder therapeutischen Beziehung und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Patienten wider. Am häufigsten angewandt werden, so die Gutachter, die Gesprächstherapie (68 %), Stressbewältigung (55 %), Entspannungsmethoden (54 %) und Achtsamkeitstraining (51 %).

SOLIDE AUSBILDUNGSINHALTE

Das deckt sich mit den Unterrichtsinhalten während der Ausbildung, bei der Gesprächstherapie – vor systemischer Arbeit und Entspannungstherapie – den Schwerpunkt bildet. Aber auch beispielsweise Traumatherapie und tiefenpsychologische Psychotherapie werden in der Ausbildung gelehrt. Heilpraktiker für Psychotherapie beschäftigen sich demnach also keineswegs nur mit „Engelsstaubtherapie“ oder verdächtigen Ritualen bei Vollmond. Bei der Frage, welche neu zu erlernenden Behandlungsmethoden gewählt werden, seien aus Sicht der Heilpraktiker für Psychotherapie vielmehr die wissenschaftliche Fundierung, die praktische Relevanz und persönliche sowie berufliche Erfahrungen entscheidend.

GERINGE KOSTEN PRO BEHANDLUNG

Aus volkswirtschaftlicher Sicht – und besonders im Hinblick auf die chronisch angespannte Finanzsituation im Gesundheitswesen – ist ein Blick auf die Behandlungskosten interessant. Sie liegen – wenig überraschend – weit unter denen, die üblicherweise für die Behandlung durch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten abgerechnet werden: Die Behandlungskosten für eine Therapiestunde lagen durchschnittlich bei 80-120,- Euro, während für eine vollständige Behandlung bis zum Abschluss das Empirische Gutachten im Schnitt 864,- Euro ermittelte.

Da die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie in den allermeisten Fällen von den Patienten selbst zu bezahlen ist, spricht das für die Qualität der erbrachten Therapieleistung: Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernahmen im Untersuchungszeitraum (2017-2022) 3 bis 4 % der Behandlungskosten. Bei den Privaten waren es zwar immerhin 12 bis 13 %, doch den Löwenanteil der Kosten hatten auch hier die Versicherten selbst zu tragen. Das täten sie sicher nicht, wenn sie mit der Arbeit ihrer HP für PT unzufrieden wären. Dazu passt ein Blick auf die Zahl der Patienten, die die Heilpraktiker für Psychotherapie im Schnitt behandeln: Im Untersuchungszeitraum wurden pro Praxis und Jahr 73 bis 77 Menschen behandelt mit leicht steigender Tendenz. Die stetig steigende Zahl von heilpraktischen Psychotherapiepraxen führt also offenbar nicht zu einer verschärften Konkurrenzsituation, sondern reicht im Gegenteil gerade aus, um den ebenfalls wachsenden Bedarf zu decken.

Der VFP hat für die Erstellung des Gutachtens wichtige Zuarbeit geleistet – insbesondere dank Ihrer Bereitschaft, den umfangreichen Fragebogen auszufüllen. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich bei Ihnen! Zudem haben wir dem durchführenden Institut noch eine ganze Reihe weiterführender Hinweise gegeben, über den Fragebogen für Berufsverbände hinaus. Nun werden wir die Ergebnisse noch weiter analysieren und im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit bekannt machen. Denn wir sind eine große Berufsgruppe, die für die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung eine bedeutsame und nicht wegzudenkende Rolle spielt.

Dr. paed. Werner Weishaupt
Präsident des Verbandes Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e. V., Autor und Dozent Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.