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Akupressur – Was ist erlaubt?

fotolia© matamuHeilpraktiker für Psychotherapie dürfen nicht invasiv arbeiten. Wenn sie also Akupunkturbehandlungen durchführen wollen, benötigen sie die Vollzulassung als Naturheilpraktiker. Erlaubt sind ihnen aber nicht invasive Verfahren wie in diesem Fall die Akupressur, die sie bei ihren Patienten z. B. zur Stresslinderung anwenden können.

Und: Wer im Rahmen der Psychologischen Beratung/des Coachings seine Klienten anleitet, für sich (Klopf-)Akupressur zu nutzen – z. B. auch die NADA-Technik zum Stressabbau, darf dies auch weiterhin tun, wenn es sich um gesunde Menschen handelt und die Methode allein der Steigerung des Wohlbefi ndens und der allgemeinen Gesundheit dient.

Dies geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) vom 15.3.2011 (Az.: 8 ME 8/11) hervor. Die Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatten in dem Rechtsstreit mit einem Anwender von Methoden der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), der weder Arzt noch Heilpraktiker war und stattdessen auf umfangreiche Ausbildungen an chinesischen Hochschulen verwiesen hatte, folgenden Leitsatz formuliert:

„Zur Ausübung von Akupunktur, Akupressur, Pulsdiagnostik, Zungendiagnostik, Tuina-Massage, Reflexzonen-Massage und Moxibustion als therapeutischen Verfahren der TCM bedarf es einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, nach § 1 HeilprG (Heilpraktikererlaubnis). (Rn. 42).“

Andererseits machte das Gericht am Beispiel der Reflexzonenbehandlung aber auch wiederum den Spielraum für eine nicht therapeutische Nutzung deutlich: „Auch hinsichtlich der Reflexzonen-Massage … geht der Senat nach der Klarstellung des Antragsgegners … davon aus, dass die streitgegenständliche Untersagungsverfügung ausschließlich die Reflexzonen-Massage als therapeutisches Verfahren betrifft, nicht aber Reflexzonen-Massage als bloße Wellness-, also Wohlfühlbehandlung.“

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE110001050&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true

Damit werden die Aussagen bestätigt, die ich in meinem Artikel „Kinesiologie, Psychologische Beratung und Psychotherapie im Spannungsfeld rechtlicher Bestimmungen“ im Magazin 02.11 gemacht hatte. Schon damals hatte ich darauf hingewiesen, dass „Ausübung der Heilkunde“ immer dann vorliegt, wenn

  • für die vorgenommene Tätigkeit regelmäßig heilkundliche Kenntnisse erforderlich sind, sie also ohne medizinische Kenntnisse gar nicht auszuüben sind.
  • dabei Gesundheitsgefahren entstehen können, z. B. bei jeder Art von invasivem Vorgehen.
  • dadurch die Gefahr entsteht, dass eine rechtzeitige und ordnungsgemäße ärztliche Untersuchung und Behandlung unterbleibt.
  • durch die vorgenommenen Maßnahmen beim Klienten der Eindruck entsteht, es handele sich um ein heilkundliches Vorgehen.

Das bedeutet umgekehrt für den Psychologischen Berater oder Coach, er

  • vermeidet alles, was den Eindruck erweckt, er sei heilend (= diagnostisch und therapeutisch) tätig und ersetze damit eine ärztliche Untersuchung und Behandlung!
  • klärt seine Klienten ausdrücklich (am besten schriftlich) darüber auf und lässt sie eine entsprechende Klientenvereinbarung unterzeichnen.
  • „behandelt“ seine Klienten nicht, sondern leitet sie zur Selbsterfahrung, Selbsterkenntnis und Selbsthilfe an. Das kann auch die Unterrichtung in der NADA-Akupressur als Selbstbehandlung sein.
  • hat ein klares eigenes Selbstverständnis entwickelt und kommuniziert das eindeutig nach dem Motto nach außen: „Ich bin psychologischer Begleiter meiner Klienten auf ihrem Lebensweg und unterstütze sie als Coach in der Entfaltung ihrer Fähigkeiten.“
  • wendet sich an gesunde Menschen, die bestimmte Schwierigkeiten überwinden und ihr Potenzial erweitern wollen.

Aus diesem Selbstverständnis ergeben sich eine ganze Reihe von erlaubten Anwendungsmöglichkeiten der (Klopf-)Akupressur und anderer energetischer Techniken, die prinzipiell außerhalb der Heilkunde liegen, z. B. im Bereich

  • Lernberatung und Lernförderung
  • Schulung der Eigenverantwortlichkeit
  • Stressbewältigung und Entspannung
  • Motivationsklärung und Leistungsoptimierung
  • Entfaltung von Kreativität und Selbstausdruck
  • Selbsterfahrung und Persönlichkeitsbildung
  • Körperwahrnehmung und innere Achtsamkeit
  • Eigenbalance und emotionale Ausgeglichenheit
  • Konfliktbewältigung und Selbstmanagement
  • Gesundheitstraining und Gesundheitsbildung
  • Gesunde Ernährung und gesunde Lebensführung
  • Fitness, Wellness, Lebensglück

Dr. paed. Werner WeishauptDr. paed. Werner Weishaupt
Heilpraktiker für Psychotherapie, Dozent, Präsident des VFP, eigene Praxen in Salzgitter und Nienburg
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Foto: fotolia©matamu