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Nichts ist beständiger als der Wandel

2011-03-Wandel1

Praxisfragen

Forschen Sie nach dem Ursprung dieses Zitates, werden Sie – je nach Quelle – auf unterschiedliche Persönlichkeiten stoßen: Laotse, Heraklit oder auch Friedrich Engels. Eines steht jedoch fest: Es ist ein Naturgesetz. Und als dieses ebenfalls ein Gesetz gesellschaftlicher Entwicklung. So haben wir nach den Jahren der prekärsten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit nun Aufschwung und Entspannung am Arbeitsmarkt.

Bevor Sie nun denken „Was geht mich das an?“, ein STOP an alle Gründungswillige. Gerade weil wir uns in einer Zeit starker wirtschaftlicher Veränderung befinden, verändern sich auch die Bedingungen für den Start in die Selbstständigkeit. Wie bei jeder Entwicklung gibt es (scheinbar) negative und positive Tendenzen. Das wichtigste jedoch ist, wie wir mit diesen neu entstehenden Tatsachen umgehen und welche Schlüsse jeder für sich selbst daraus zieht. Beginnen wir mit dem weniger Erfreulichen, um im Anschluss über die positiven Aspekte nachzudenken ...

Bereits seit vergangenem Jahr gibt es verschiedenste Veränderungen im Bereich der Fördermittel. Dabei bedeutet Veränderung nicht gleich Streichung. Oft ändern sich nur die Bedingungen für die Beantragung. So ist es zum Beispiel möglich, dass sich Antragsfristen, Mittelumfang oder der Personenkreis möglicher Antragsteller ändert.

In Sachsen z. B. wurden im Februar 2011 „von einem Tag auf den anderen“ die Antragskriterien für das wichtigste Gründer-Darlehen des Freistaates – das Mikrodarlehen – geändert. Es wurden sog. Ausschlusskriterien für bestimmte Berufsgruppen eingeführt. Konkret heißt das, dass für angehende Gastronomen, Bauunternehmer, aber auch Steuerberater oder Rechtsanwälte keine Mittel mehr aus diesem Fond bereitstehen. Glücklicherweise gehören Sie nicht zu den Betroffenen.

Weit härter traf viele Interessenten, die sich als Heilpraktiker/Berater selbstständig machen wollten, die Abschaffung des Existenzgründungszuschusses (nicht zu verwechseln mit dem Gründungszuschuss). Dieses Programm garantierte sächsischen Gründern, die keinen Anspruch auf Unterstützung nach SGB II bzw. SGB III hatten, für 9 Monate je 1.000 Euro zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Geschenktes Geld, nicht rückzahlungspflichtig – eine wunderbare Chance gerade für Frauen, die sich zum Wohle der Familie einige Zeit aus dem Berufsleben zurückgezogen hatten.

Was möchte ich Ihnen mit diesen Beispielen sagen?

Machen Sie sich schlau über bestehende Förderprogramme. Einige gelten im gesamten Bundesgebiet, andere in einzelnen Bundesländern bis hin zu Programmen der Städte oder Landkreise. Nutzen Sie daher möglichst regionale Ansprechpartner. Kostenfreie Informationen erhalten Sie bei den Abteilungen Wirtschaftsförderung der Städte oder Kreise oder den Industrie- und Handelskammern.

Die größte bundesweite Veränderung steht jedoch noch bevor: das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Bisher liegt ein 258 Seiten umfassender Entwurf vor, der noch in diesem Jahr verabschiedet und umgesetzt werden soll. Hier die vorgeschlagenen Veränderungen zum Gründungszuschuss (Gründung aus Arbeitslosigkeit):

  • Teil 1 des Zuschusses in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro wird nicht mehr 9 Monate, sondern künftig nur 6 Monate gewährt.
  • Die Laufzeit des Teil 2 des Zuschusses (300 Euro monatlich) wird von 6 Monate auf 9 Monate verlängert.
  • Der Gründer muss zum Tag der Beantragung einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen haben.

Das Wichtigste jedoch: Der gesetzliche Anspruch soll in eine Ermessensleistung umgewandelt werden.

Was bedeutet das? Während Ihnen bisher mit der Abgabe des Businessplans bei der Agentur für Arbeit praktisch automatisch für 9 Monate der Gründungszuschuss ausgezahlt wurde, wissen Sie künftig nicht, ob Sie diesen erhalten. Erst nach dem Einreichen der Unterlagen – also praktisch nach der Gründung – wird die Agentur eine Entscheidung treffen. Maßgeblich für die Bewilligung soll die sogenannte Tragfähigkeit des künftigen Unternehmens sein. Im Allgemeinen gilt diese als erfüllt, wenn spätestens im 3. Jahr ein stabiler monatlicher Gewinn von mindestens 1.000 Euro erwirtschaftet wird. Dies weisen Sie mit einer Rentabilitätsvorschau im Businessplan aus. Hat der Bearbeiter Zweifel („Ich kann mir nicht vorstellen, dass Leute dafür Geld ausgeben“ – das musste ich leider schon oft hören), kann das Geld trotz positiver Prognose verwehrt werden.

Konkretere Kriterien sind und werden sicher nicht bekannt gegeben. Fakt ist nur, dass die Agenturen vor Ort größere Entscheidungsfreiheit erhalten sollen. So könnte es z. B. passieren, dass Sie mit Ihren Gründungsplänen in München die Mittel erhalten – in Niedersachsen aber nicht. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Entscheidung nachvollziehbar begründet wird, und selbst wenn, können Sie keine Rechtsmittel einsetzen.

Und was ist jetzt positiv?

Als positiv sollte betrachtet werden, dass Sie wissen, dass eine Veränderung ansteht und Sie sich darauf einstellen können.

Sind Sie sich sicher, dass Sie eine Praxis gründen möchten, sollten Sie die Vorbereitungen beschleunigen, sodass Sie den Neuerungen zuvorkommen.

Sind Sie sich noch nicht sicher, sollten Sie sich jetzt nicht unter Druck setzen lassen. Eine Praxisgründung ist eine weitreichende Entscheidung. In den 9 Monaten der staatlichen Unterstützung wird die Praxis „geboren“ – führen möchten Sie sie viele Jahre. Hier unterstützt Sie der nächste positive Aspekt der derzeitigen Entwicklung: Egal ob Wirtschaftskrise oder Aufschwung: der Bedarf an psychologischer Beratung/Therapie ist in hohem Maße gegeben. Jetzt jedoch, wo die Menschen wieder Arbeit haben bzw. sich derer sicherer sein können, gehen Sie offener mit ihren Finanzen um. Während in der Krise das Geld für Miete, Lebensmittel etc. reichen musste, „leistet“ man sich jetzt wieder Urlaub, Kosmetik – und auch eine kostenpflichtige Beratung.

Auch die Themen bleiben. Kommen in schweren wirtschaftlichen Zeiten die Klienten wegen Ängsten und Unsicherheiten zu Ihnen, sind es dann Fragen nach dem Sinn des Lebens oder der persönlichen Entwicklung.

Meine Empfehlung

Prüfen Sie, ob Sie aufgrund Ihrer persönlichen, familiären und auch finanziellen Gegebenheiten eine Praxis nicht nur gründen, sondern auch – so lange Sie dies möchten – führen können. Betrachten Sie dabei Ihr Umfeld: potenzielle Klienten, Konkurrenz, regionale Mentalitäten ...

Schließen Sie keine Alternative aus! Es kann gut sein, eine Praxis im Nebenerwerb zu führen (somit die Krankenversicherung zu sparen und mehr Zeit für die Familie zu haben). Oder Sie arbeiten in Kooperation mit anderen Berufsgruppen (denen das erlaubt ist), z. B. MasseurIn, ErnährungsberaterIn o. Ä.

Beraten Sie sich mit anderen: mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin, mit Bekannten, die bereits selbstständig sind (auch in anderen Branchen). Besprechen Sie Ihre Idee mit einem Unternehmensberater, der bereits Heilpraktiker bzw. Psychologische Berater betreut. Sicher kann Ihnen Ihre Paracelsus Schule vor Ort hier eine Empfehlung geben.

Entscheiden Sie ohne Druck, wann für Sie die beste Zeit einer Praxisgründung ist.

Denn – hier erfahren wir eine weitere Lebensweisheit aus der Bibel: „Ein jegliches hat seine Zeit ...” Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Gründung und Freude in Ihrer Praxis!

Eva Jakob Eva Jakob
Jahrgang 1966. Diplompädagogin, geprüfte Psychologische Beraterin, Burnout-Beraterin. 14 Jahre Leitung eines eigenen Unternehmens, danach Industrieund Handelskammer-Beratung von Selbstständigen zu Gründungs- und Rechtsfragen. Fasziniert von Psychologie in Arbeit und Management. Seit 2009 freiberufliche Unternehmensberaterin und Dozentin.
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