Gemeinsam Stellungnahme Internettherapie
Fünfundzwanzig Fachverbände aus Psychologie und Psychotherapie haben jetzt eine gemeinsame Stellungnahme zur Internettherapie veröffentlicht. Die Zahl und Bedeutung der Beratung und Begleitung bestimmter Personen, Problem- und Patientengruppen nimmt ja stetig zu.
Inzwischen gibt es auch wissenschaftlich erprobte Nachsorgeprogramme, über die eine Internetbegleitung z.B. nach einer stationären Psychotherapie gut sichergestellt werden kann. Die Fachverbände warnen jedoch vor einer rein technisch-medialen Betreuung: „Was wir jedoch unbedingt zu beachten haben, sind die Regelungen des Patientenrechtegesetzes (PatRG). Hier sind v.a. die Information und die Aufklärung der Patient(inn)en durch die Behandler(inn)en von zentraler Bedeutung. Zu beachten ist ebenso, dass der Psychotherapeut / die Psychotherapeutin grundsätzlich persönlich verantwortlich ist und dem Patienten/der Patientin jederzeit die notwendige Behandlung nach Facharztstandard/Psychotherapeutenstandard schuldet...
Internetbasierte psychotherapeutische Interventionen können eine face-to-face-Psychotherapie nicht ersetzen. Sie können ergänzend, nachsorgend oder vorbereitend sein. Internetbasierte psychotherapeutische Interventionen können insbesondere dazu eingesetzt werden, um bestimmte Patent(inn)engruppen zu erreichen, die ansonsten nicht in eine psychotherapeutische Praxis kommen würden oder die eine Praxis (vorübergehend) nicht aufsuchen können (z.B. wg. Krankheit, Auslandsaufenthalt).
Wir unterscheiden daher zwischen einer umfassenden psychotherapeutischen Behandlung, die wegen der Begrenzung der Wahrnehmung im Kontakt nicht vollständig über elektronische Medien durchgeführt werden kann und einer begrenzten, meist störungsspezifischen psychotherapeutischen Intervention, die über das Internet durchgeführt werden kann. Internetbasierte psychotherapeutische Interventionen können ein Einstieg sein, sie sind aber nicht geeignet, Wartezeiten abzubauen oder Unterversorgung zu beheben.“
Im Folgenden werden dann Mindeststandards genannt, die erfüllt sein müssen:
- absolut sichere Datenverbindung
- echter Therapeut als Interaktionspartner
- fachgerechte Aufklärung des Nutzers
- Regelungen für Notfälle und Krisen
- fachgerechte Diagnostik (auch von Kontraindikationen)
Quelle: http://www.vpp.org/meldungen/16/dateien/160616_internettherapie.pdf