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Neuregelungen der „Zentralen Prüfstelle Prävention“

yogaViele Kolleginnen und Kollegen bieten in ihren Praxen oder in Bildungsstätten und Vereinen auch Entspannungs- und Bewegungskurse an.

Dafür kann man sich schon seit einigen Jahren durch die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen lassen, damit die Teilnehmer an diesen Kursen einen Großteil der Gebühren von ihren jeweiligen Krankenkassen erstattet bekommen. Die ZPP hat nun die Anforderungen für anerkannte Kursleiter erhöht.

Unser Kooperationspartner, die Deutsche Paracelsus Schule, hat deshalb im Verbund mit dem Partnerverband „Wellness, Beauty & Gesundheit“ die Ausbildungen zum Yogalehrer und zum ganzheitlichen Rückentrainer inhaltlich dem neuen Präventionsleitfaden angepasst. Die Yogausbildung entspricht dem BDY (Bund Deutscher Yogalehrer) und auch den internationalen. Standards und die Rückenausbildung umfasst nun mindestens 60 Unterrichtsstunden. Da der Leitfaden der ZPP eine Prüfung durch die Fachverbände vorsieht, wenden Sie sich bei Interesse am besten direkt an den WBG:

www.wellness-fachverband.de/verband/zertifizierung.html

 

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