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Praxisbezeichnungen in unserem Berufsfeld

Ein psychologischer Berater sollte auf den Namen „Psychologische Praxis“ verzichten, denn seit einem Gerichtsurteil von 1985 steht fest: „Psychologe“ darf sich niemand nennen, der keinen entsprechenden akademischen Diplom- oder Masterabschluss hat. Allenfalls kann man „Psychologische Beratungspraxis“ wählen, um zu kennzeichnen, was in dieser Praxis geschieht: nämlich psychogische Beratung. Parallel dazu gilt für Heilpraktiker für Psychotherapie, dass die Bezeichnungen „Psychotherapeutische Praxis“ oder “Praxis für Psychotherapie“ für sich genommen, d.h. ohne weitere Zusätze nicht geeignet sind, da sie bei Interessenten suggerieren, sie hätten es bei den Praxisbetreibern mit approbierten Psychotherapeuten zu tun. Dementsprechend gab und gibt es immer wieder Abmahnungen dazu. Erlaubt ist lediglich eine präzise Kennzeichnung nach folgendem Muster:

Praxis für Psychotherapie
Monika Musterfrau (Heilpraktikerin für Psychotherapie) Dabei sollte die Schriftgröße bei diesem Zusatz nicht kleiner sein als in den Hauptzeilen. Verstecken Sie sich nicht, sondern stehen Sie zu Ihrem Beruf! Verwenden Sie an dieser Stelle auch keine Bezeichnungen wie „Gestalttherapeutin“ / „Hypnosetherapeut“ / Kunsttherapeutin“ / „Traumatherapeut“ etc. Ihre besonderen Qualifikationen können Sie in der Rubrik „über mich“ darstellen“ oder in der Rubrik „meine Schwerpunkte“ beschreiben mit „Gestalttherapie“, „Hypnostherapie“, „Kunsttherapie“ etc.

Weichen Sie auch nicht aus auf „Praxis für heilkundliche Psychotherapie“, denn dadurch wird Ihr Beruf nicht eindeutig klar. Und verzichten Sie auf Abkürzungen, die von Laien nicht entziffert werden können, wie z.B. „Praxis für Psychotherapie (HeilprG)“.

 

Stand 07.12.2023