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Entwarnung durch jameda.de

BewertungIn einem früheren Newsletter hatten wir berichtet, dass z.B. Firmen wie „Bewertungs-Fabrik“ gefälschte Patienten-Zeugnisse über Ärzte und andere Behandler verkaufen, was jedoch den Tatbestand des Betrugs erfüllt, wenn man solche Bewertungen in Auftrag gibt.

Denn § 263 des Strafgesetzbuches definiert Betrug wie folgt: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Was der Gesetzgeber hiermit ziemlich verklausuliert kodifiziert, ist das schlichte Verbot, Geschäftspartner durch Vorspiegelung falscher Tatsachen übers Ohr zu hauen.
Jameda, Deutschlands größtes Arztempfehlungsportal, hat sich einmal mehr juristisch erfolgreich gegen zwei Anbieter gekaufter Arztbewertungen behauptet. Im aktuellen Fall bewarben und verkauften die Anbieter “jameda-experten.de“ und “deinebewertung.net“ Ärzten unlautere Bewertungen explizit für jameda. Die Abgabe von Bewertungen auf jameda gegen eine geldwerte Gegenleistung ist laut jameda Nutzungsrichtlinien jedoch strikt untersagt. Vielmehr werden diese Bewertungen von einem technischen Prüfalgorithmus umgehend herausgefiltert und nicht veröffentlicht. Durch eine erfolgreiche Abmahnung bzw. einstweilige Verfügung gegen “jameda-experten.de“ und “deinebewertung.net“ konnte jameda nun die erfolgreiche Abschaltung beider Webseiten erwirken und somit verhindern, dass die Seiten weiterhin unlautere Arztbewertungen für jameda zum Kauf anbieten.

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