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Datenschutz-Folgenabschätzung in der Praxis von HPP und PB

datenschutzIn unseren Praxen als Psychologische Berater und Heilpraktiker für Psychotherapie erfassen und speichern wir in der Regel höchst sensible Daten, z.B. zur Gesundheit, Leistungsfähigkeit etc. von Klienten/Patienten.

 

 

Deshalb war die Frage offen, ob wir für den Fall eines Datenverlustes oder Datendiebstahls auch eine sog. „Datenschutzfolgenabschätzung“ (DSFA nach Art. 35 Abs. 1 DSG-VO) erstellen müssen, in der die zur Bewältigung von Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten genau beschrieben sind.

Diese Frage haben wir allen Datenschutzbehörden der 16 Bundesländer und an den Bundesdatenschutzbeauftragten gestellt. Die vorliegenden Ergebnisse finden Sie jetzt im internen Mitgliederbereich auf https://www.vfp.de. Definitive Aussagen haben wir allerdings erst von 4 Bundesländern: Bremen, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben unsere Frage alle mit „NEIN“ beantwortet. Erfreulicherweise kommt aber auch der Bundesdatenschutzbeauftragte zu dem Schluss: „Ich gehe davon aus, dass normalerweise bei einzelnen Heilpraktikern keine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig sein wird.

“ Sind Sie fit in Sachen DSGVO? Wie gut Sie sich in allen Fragen rund um die neue Datenschutz-Grundverordnung auskennen, können Sie bei einem Online-Test feststellen, den das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt.

 

Online Test »

 

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