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Behandlung durch Heilpraktiker nur bei Post-Covid-Symptomen

 

Heilpraktiker:innen dürfen ja generell keine Infektionskrankheiten behandeln. Dies gilt u.a. auch für das sog. „Long-Covid-Syndrom“. Bitte seien Sie deshalb bei Ihren Behandlungen und der Werbung dafür vorsichtig mit der Wortwahl! Es erscheint sehr empfehlenswert, auf eine korrekte Formulierung zu achten bei der Behandlung von Covid-Patienten mit Langzeit-Beschwerden! Darauf macht die „Gesamtkonferenz der Heilpraktikerverbände“ aufmerksam:

Bitte wählen Sie die richtigen Worte. Wir HP – auch als HP für Psychotherapie – sollten ausschließlich Post-Covid-Erkrankungen behandeln und nicht Long-Covid-Erkrankungen. Eine Long-Covid-Erkrankung könnte juristisch als noch aktive Erkrankung definiert werden, deren Behandlung uns noch laut IfSG untersagt ist, ähnlich der Post-Zoster-Neuralgie. Diese Definition bzw. Formulierung leitet sich ab von der S1_Leitline Post-Covid / Long-Covid – veröffentlicht auf AWMF online.

• Long- Covid: Zeitfenster 4-12 Wochen nach der Infektion

• Post – Covid: ≥ 12 Wochen nach der Infektion, d.h., um auf der sicheren Seite zu sein, sollten die HPs ausschließlich Post-Covid behandeln.

Stand: 02.03.2022