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Was machen Teile der Presse daraus?

presseAuf der anderen Seite verstößt unserer Meinung nach der von Teilen der Medien publizierte Hinweis, es habe sich bei der Wortführerin der versuchten Reichstags-Besetzung um eine Heilpraktikerin gehandelt, gegen Grundsätze des sauberen Journalismus.

Wir fühlen unseren Berufsstand durch die Nennung des Berufs der bewussten Person diskriminiert. Wir lassen uns nicht mit Reichsbürgern, esoterischen Spinnern und Rechtsradikalen in eine Ecke stellen und haben uns mit einer entsprechenden Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt.

Einige von Ihnen haben das spontan auch schon getan und wir bitten Sie, sich diesem Protest anzuschließen. Das können Sie ganz einfach über diesen Link tun:
https://www.presserat.de/beschwerde.html

Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie Bezug auf konkrete Veröffentlichungen nehmen – wie z.B.

https://www.bild.de/bild-plus/regional/berlin/berlin-aktuell/corona-demo-in-berlin-sie-lotste-den-mob-zum-reichstag-72660054,view=conversionToLogin.bild.html

https://www.tagesspiegel.de/berlin/heilpraktikerin-aus-der-eifel-das-ist-die-frau-die-zum-sturm-auf-den-reichstag-rief/26142914.html

Sie werden anschließend auch nach der Begründung für Ihre Beschwerde gefragt. Da können Sie beispielsweise schreiben:

„Ich sehe in der Berichterstattung einen Verstoß gegen Ziff. 12.1 des Pressekodex, nach dem bei Berichten über Straftaten die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Sozial- oder Berufsgruppe n i c h t erwähnt werden soll, wenn sie Vorurteile gegenüber Minderheiten schürt und lediglich diskriminierende Stereotype bedient bzw. Gruppen verunglimpft. In diesem Fall hat der Beruf der Protagonistin dieser Demonstration nichts mit ihrer Rolle am 29.08.2020 in Berlin zu tun. Auch ein evt. Fehlverhalten in der Gestaltung ihrer Praxiswerbung müsste erst einmal belegt werden und darf nicht in Zusammenhang mit Aktivitäten gebracht werden, die sie als Privatperson in ihrer Freizeit unternimmt.“

Oder speziell zum Bericht im Tagesspiegel:

„Meiner Ansicht nach bedeuten die Überschrift des Artikels und die Absätze 3 und 4 sowie im Verweis auf einen weiteren Artikel nach Absatz 15 (“Mehr zum Thema: Esoteriker an der Seite von Reichsbürgern – ein Extremismusforscher erklärt die Verbindung“), in Absatz 17 und 23 einen ethischen Verstoß gegen Ziffern 2 und 1 des Pressekodex. Hier wird ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Berufsbild des Heilpraktikers und der rechtsextremen politischen Gesinnung hergestellt, indem der Text immer wieder den Beruf und die politische Haltung einer einzelnen Person direkt aneinanderreiht. Im Verweis auf den weiterführenden Artikel werden Heilpraktiker in direkte Verbindung zu den Reichsbürgern gebracht. Der Beruf von Tamara K., als auch ihre Verbandszugehörigkeit ist für den Bericht nicht informationsrelevant. Die Art und Weise der Berichterstattung des Tagesspiegels hat dem Ansehen des Heilpraktikers und des Berufsverbandes geschadet.“

Wer alles hinter den Aktionen gegen die Heilpraktiker, die Naturheilkunde und die freie Therapiewahl steckt, wird anschaulich hier beschrieben: https://freieheilpraktiker.com/verband/aktuelle-berufspolitik/309-hintergruende-zur-kampagne-gegen-die-alternative-heilkunst-eine-presseschau

 

04.09.2020