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Aktuelle Empfehlungen der AG Corona – 10 Punkte-Plan

Nach der Corona-Krise dürfen Heilpraktikerinnen für Psychotherapie und Psychologische Berater unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen bundesweit wieder uneingeschränkt in ihren Fachgebieten tätig sein. Ein Großteil der Praxen hat sich bereits mit individuellen Schutzkonzepten auf die neue Situation eingestellt. Der 10 Punkte-Plan unterstützt Sie dabei:

1. Beachten Sie weiterhin die Corona-Regeln Ihres Bundeslandes.

2. Patientinnen und Patienten mit Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Störungen des  Geruchs-/ Geschmackssinns usw. lenken Sie weiterhin zum Arzt, d. h. Sie sorgen dafür, dass sich keine Personen mit Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber in Ihrer Praxis aufhalten (inklusive Ihnen selbst und Ihrer Mitarbeiter).

3. Auch in psychologischen und psychotherapeutischen Praxen gilt der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m. Dieser Mindestabstand ist zwischen den Patienten untereinander als auch zwischen Mitarbeitern und Patienten sowie zwischen Mitarbeitern einzuhalten. Ist der Raum nicht groß genug, ist die Personenzahl anzupassen (d.h. ggf. nur Einzelbehandlungen und generell keine Begleitpersonen).

4. Bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen dieser Mindestabstand nicht einzuhalten ist, sind Heilpraktiker und Patient zum Tragen eines ein Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet (auch, wenn das derzeit nicht ganz klar aus allen länderspezifischen Verordnungen hervorgeht, die BGW legt in diesem Fall den Arbeitsschutzstandard in therapeutischen Praxen fest).

5. Mund-Nasen-Bedeckungen sind bei Durchfeuchtung zu wechseln, im Idealfall vor jedem neuen Patienten.

6. Bei allen therapeutischen Tätigkeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich sind laut BGW vom Behandler immer mindestens FFP2-Masken oder Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild zu tragen. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.

7. Patientinnen und Patienten müssen sich beim Betreten der Heilpraktikerpraxis die Hände desinfizieren oder, wenn das nicht möglich ist, gründlich waschen (z. B. beim Vorliegen von Handekzemen).

8. Praxis-, Sanitär- und Pausenräume müssen regelmäßig gelüftet werden.

9. Beachten Sie die in Ihrem Rahmenhygiene- und Desinfektionsplan festgelegten Hygienemaßnahmen für die Reinigung /Desinfektion Ihrer Praxisräume und -gegenstände.

10. Dokumentieren Sie sorgfältig, wer in Ihrer Praxis war, damit Infektionsketten ggf. zurückverfolgt werden können.

Hilfreiche Links:

Informationen des RKI zu den „Erweiterten Hygienemaßnahmen im Gesundheitswesen im Rahmen der COVID-19 Pandemie“:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/erweiterte_Hygiene.html

Informationen der Berufsgenossenschaft für Gesundheits-und Wohlfahrtspflege (BGW):
Coronavirus: Logopädie, Ergo- und Physiotherapie, medizinische Massage
Arbeitsschutzstandards, Datenschutzinfo und Antworten auf häufige Fragen
https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Logo-Physio-Ergo-Corona-Arbeitsschutzstandard.html

 Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln.html