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MPU zwischen Mythos, Angst und Chance auf Neuanfang

Kaum ein Begriff im deutschen Straßenverkehr löst so viel Unsicherheit aus wie die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Für viele Betroffene ist sie ein Schreckgespenst, umrankt von Gerüchten, Halbwissen und widersprüchlichen Ratschlägen.

MPU ist ein Qualitätscheck für Sicherheit im Straßenverkehr.

Die MPU ist weit mehr als eine Hürde – sie ist vor allem eine Chance, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und den Weg zurück zur Fahrerlaubnis verantwortungsvoll zu gestalten.

WARUM WIRD EINE MPU ANGEORDNET?

Wird ein Führerscheininhaber von der Fahrerlaubnisbehörde zur MPU aufgefordert, teilt das Straßenverkehrsamt damit offiziell mit, dass Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Diese Zweifel können entstehen durch Alkohol- oder Drogenkonsum, Verkehrsauffälligkeiten, Punktehäufung oder gravierendes Fehlverhalten im Straßenverkehr.

Um diese Zweifel auszuräumen und die Wieder- oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen, ist die Teilnahme an einer MPU zwingend erforderlich. Genau an diesem Punkt entstehen bei vielen Betroffenen folgende Fragen: - Muss ich sofort zur MPU?
- Brauche ich zwingend Abstinenznachweise?
- Wie lange dauert das alles?
- Was erwartet mich im psychologischen Gespräch? GERÜCHTE, IRRTÜMER UND GEFÄHRLICHES HALBWISSEN

In der Praxis zeigt sich immer wieder: Gerade rund um die Sperrfrist und die Abstinenz herrscht großes Unwissen. Die Sperrfrist wird häufig falsch interpretiert – viele Betroffene glauben, sie müssten möglichst schnell eine MPU absolvieren. Tatsächlich bedeutet die Sperrfrist lediglich, dass vor deren Ablauf kein Führerschein erteilt werden darf. Sie sagt nichts darüber aus, wann eine MPU sinnvoll oder Erfolgversprechend ist. Ein weiterer verbreiteter Irrtum: „Die Führerscheinstelle hat keine Abstinenz angeordnet – also brauche ich auch keine.“ Das ist falsch. Die Führerscheinstelle ist eine Verwaltungsbehörde, keine medizinisch-psychologische Bewertungsinstanz. Ob und wie lange eine Abstinenz erforderlich ist, regeln die Beurteilungskriterien zur Fahreignung.

Diese bilden die wissenschaftliche Grundlage der MPU und legen fest, unter welchen Voraussetzungen jemand wieder als geeignet für den Straßenverkehr gilt – insbesondere bei Alkohol, Drogen, Medikamenten oder wiederholten Verkehrsverstößen.

Je nach Konsummuster und Vorgeschichte sind 6, 12 oder 15 Monate Abstinenz nachzuweisen. Erst danach wird der Antrag auf Wiedererteilung gestellt und die MPU bei einem frei wählbaren, bundesweit zugelassenen Begutachtungsinstitut durchgeführt – unabhängig vom Wohnort.

ORIENTIERUNG STATT ANGST – DIE ROLLE DES MPU-BERATERS

Nun kommt der MPU-Berater ins Spiel. Seine Aufgabe ist es nicht, auswendig zu lernende Antworten zu liefern, sondern echte Veränderungsarbeit zu begleiten. Ziel ist es, das frühere Fehlverhalten aufzuarbeiten, zu verstehen und nachhaltige Strategien zu entwickeln, damit es sich nicht wiederholt.

Aufgabe des MPU-Beraters ist, echte Veränderungsarbeit zu begleiten.

Seit 14 Jahren begleite ich Klienten professionell und individuell auf diesem Weg. Der erste Schritt ist immer ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch. Denn nur wenn Vertrauen entsteht und sich der Klient gut aufgehoben fühlt, kann eine Vorbereitung auf das psychologische Gutachtergespräch wirklich erfolgreich sein.

In der Beratung gehe ich genau den Weg, den später auch der Gutachter beschreitet. Ich kläre auf, strukturiere, hinterfrage – und unterstütze gezielt bei - der Verhaltensänderung, - dem Verständnis der MPU-Anforderungen und
- der Vorbereitung auf das psychologische Gespräch. Aus Gründen der Vertraulichkeit arbeite ich ausschließlich in Einzelberatungen. Viele Klienten empfinden das als besonders angenehm und entlastend. Kurz vor dem MPU-Termin biete ich zudem eine abschließende Beratung, um letzte Unsicherheiten auszuräumen. PRAXISBEISPIEL

Warum mir die MPU-Beratung auch nach 14 Jahren noch große Freude bereitet, zeigen Erlebnisse wie das folgende:

Eine junge Klientin musste wegen massiver Verhaltensauffälligkeit zur MPU. Der Vorwurf: Fahren ohne Führerschein in über 300 Fällen. Als Altenpflegerin war sie mit dem Dienstfahrzeug ihres Arbeitgebers unterwegs – ausgestattet mit einem gefälschten Führerschein, den sie sowohl beim Arbeitgeber als auch bei Polizeikontrollen vorlegte. Lange blieb die Fälschung unentdeckt. Ein klassisches „Lernen am Erfolg“, bis ein aufmerksamer Beamter genauer hinsah.

In der Beratung wurde schnell klar: Sie hatte lediglich drei Fahrstunden absolviert, bevor ihr ein Bekannter einen „schnellen Führerschein“ gegen Geld anbot. Sie griff zu. In der gemeinsamen Arbeit – unter anderem mit der Methode der Arbeit mit dem inneren Kind – erkannte sie ein tief verankertes Muster: den Drang, schneller als andere ans Ziel zu kommen und sich beweisen zu müssen.

Diese Erkenntnis war der Wendepunkt. Ihre Veränderungsarbeit war ehrlich, reflektiert und nachvollziehbar. Das Ergebnis: MPU mit Bravour bestanden. Der Gutachter zeigte sich beeindruckt. Heute hat sie ganz offiziell eine Fahrschule besucht und ihren Führerschein regulär erworben. FAZIT

Die MPU ist kein Strafgericht, sondern ein Qualitätscheck für Sicherheit im Straßenverkehr. Wer sie ernst nimmt, sich professionell begleiten lässt und echte Veränderung zulässt, hat sehr gute Chancen, sie erfolgreich zu bestehen.

Oder anders gesagt: Die MPU ist nicht das Ende – sie kann der Anfang von etwas deutlich Besserem sein.

Myriam Vack
Psychologische Beraterin, Suchtberaterin, gepr. MPU-Beraterin, Mediatorin und Coachin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.