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Berufsgenossenschaften – zwischen Pflicht und Kür

2013-04-Berufs1

Grundsätzlich entscheiden Sie als Psychotherapeut/-in, Psychologischer Berater/Psychologische Beraterin oder Heilpraktiker-/in für Psychotherapie selbst, welche Versicherungen für Sie relevant sind. Bei Versicherungen geht es immer um das Geschäft mit der Angst. Haben Sie Angst davor, für eine Behandlung haftbar gemacht zu werden? Oder haben Sie eine Praxis und vermieten punktuell die Räume an andere und fragen sich, wer haftet, wenn in Ihren Räumen etwas passiert? In diesen Fällen brauchen Sie eine Berufshaftpflicht und/oder eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese und andere Versicherungen schließen Sie ab, je nachdem, wie Sie Ihr persönliches Risiko einschätzen.

In Bezug auf die Berufsgenossenschaft (BG) haben Sie teilweise eine Wahl und teilweise nicht. Die BG gehört zu den gesetzlichen Sozialversicherungen wie die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Sie ist die gesetzliche Unfallversicherung. Selbstständige haben nur ausnahmsweise die Pflicht, sich dort zu versichern. Im Übrigen können Sie diese Versicherung freiwillig wählen. Die gesetzliche Grundlage ist SGB VII § 6. Der Beitrag an eine BG gehört zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Betriebswirtschaftlich wird er den Betriebskosten zugerechnet. Leistungen, die bei einem Arbeitsunfall gewährt werden, gehören zu den sogenannten neutralen Einnahmen und sind nach § 3 Nr. 1 a) einkommenssteuerfrei.

Es gibt unterschiedliche Berufsgenossenschaften. Für Psychotherapeuten oder Heilpraktiker für Psychotherapie ist in der Regel die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. www.bgw-online.de

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind laut SGB VII § 14:

fotolia©Gina Sanders(1) … mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen.

(2) Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen.

Das heißt, Sie sind versichert bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählt z. B., wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Arbeitsort einen Fahrradunfall haben oder auf der Treppe zu Ihrer Praxis ausrutschen. Berufskrankheiten sind für Psychotherapeuten oder Heilpraktiker schwer zu ermitteln. Nach dem Gesetz gilt eine Erkrankung dann als Berufskrankheit, wenn sie in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste, einer Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), aufgeführt ist.

Der Versicherungsschutz gilt auch im europäischen Ausland, wenn Sie z. B. ein „Burnout- Seminar” in Frankreich anbieten und auf dem Weg oder vor Ort einen Unfall haben. In diesem Fall zählt immer der direkte Weg. Sollten Sie also im Anschluss dort Ihren Urlaub verbringen, sind Sie nur bis zum Ankommen an Ihrem Urlaubsort versichert (SGB IV § 1 Abs. 1und 2).

Für den Fall, dass Sie Ihre Tätigkeit für einen Zeitraum bis zu 24 Monaten ins europäische Ausland verlagern, benötigen Sie für Ihren Sozialversicherungsschutz eine sogenannte A1-Bescheinigung. Damit gilt für Sie weiterhin das deutsche Recht. Einzelheiten finden Sie unter www.dvka.de (beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen).

Die Berufsgenossenschaften haben darüber hinaus einen Präventionsauftrag und beraten, informieren und schulen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Wen betrifft die Pflichtversicherung?

Nach SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 9 sind „... Personen, die selbstständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind“ pflichtversichert. Dadurch sind Sie verpflichtet, sich bei der BGW zu melden, wenn Sie selbstständig tätig sind, auch wenn diese Tätigkeit in Teilzeit ausgeübt wird. Mit der Angabe Ihrer Tätigkeit wird geklärt, ob sie in den Zuständigkeitsbereich der BGW fallen oder ob die VBG, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, für Sie zuständig ist.

Als Dozent/-in im Gesundheitswesen oder als Unternehmer/-in mit sogenannten alternativen Heilmethoden, wie Reiki, gehören Sie zu diesen pflichtversicherten Berufsgruppen. Da es in diesem Bereich so viele unterschiedliche Tätigkeitsfelder gibt, klären Sie am besten mit der BGW, ob die Art und der Gegenstand Ihres Unternehmens zu diesen pflichtversicherten Bereichen gehören. Über einen internen Abgrenzungskatalog der BGW wird unterschieden, ob das, was Sie tun, der Gesundheit zuzuschreiben ist.

Ausbildungsinstitute im Gesundheitsbereich wie z. B. Heilpraktikerschulen sind ebenfalls versicherungspflichtig.

Die Anmeldung geht formlos. Sie geben Ihre Tätigkeit an, dann erhalten Sie die Versicherungsdokumente von der BGW. In diesen Dokumenten wird dann unterschieden, ob Sie versicherungspflichtig sind oder sich freiwillig versichern können.

Sobald Sie in Ihrer Praxis Mitarbeiter/-innen einstellen, gehört es zu Ihren Pflichten als Arbeitgeber/-in, Ihr Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Das gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse auf geringfügiger Basis (bis zu 450 Euro) und wenn Sie von Zeit zu Zeit Praktikanten beschäftigen.

Sind Sie als Geschäftsführer/-in einer Praxisgemeinschaft, die als GmbH angemeldet ist, angestellt, gehören Sie ebenfalls zu den Pflichtversicherten. Wenn Sie mit Beginn Ihrer Existenzgründung Mitarbeite/-innen einplanen, dann sollten Sie schon in der Vorbereitung der Gründung oder spätestens eine Woche nach der Eröffnung der Praxis die Anmeldung vornehmen.

Wer kann sich freiwillig versichern?

Berufsgruppen im Gesundheitswesen, die selbst Diagnosen stellen, sind nicht pflichtversichert. Dazu zählen Heilpraktiker, auch für Psychotherapie, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und die Psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation. Als Psychologischer Berater/Psychologische Beraterin ist entscheidend, in welchem Feld Sie tätig sind. Wenn Sie z. B. Beratung oder Coaching eher im Unternehmensbereich anbieten, fallen Sie in den Zuständigkeitsbereich der VBG.

Beide Berufsgruppen können sich freiwillig versichern.

Führen Sie Ihre Praxis als GbR oder GmbH, dann können Sie sich als Gesellschafter/-in freiwillig versichern. Für den Fall, dass Ihr Ehepartner mitarbeitet, ohne sozialversicherungspflichtig angestellt zu sein, kann dieser ebenso freiwillig versichert sein.

Falls Sie einen Verein gegründet haben und ehrenamtlich als Vorstandsmitglied tätig sind, können Sie sich in dieser Funktion freiwillig versichern.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung?

Ein Risiko, das mit der Selbstständigkeit verbunden ist, ist, dass Sie wegen eines Unfalls keine Kurse geben können also, in dieser Zeit keine Einnahmen erwirtschaften. Wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls für längere Zeit nicht in der Lage sind, tätig zu sein, erhalten Sie Verletztengeld. Angestellte Psychotherapeuten oder Heilpraktiker für Psychotherapie bekommen 80 % ihres regelmäßigen Einkommens, freiwillig und gesetzlich Versicherte erhalten den 450. Teil der von Ihnen gewählten Versicherungssumme.

Beispiele für die Berechnung der BGW: Versicherungssumme 20 000 Euro im Jahr: Verletztengeld = 44,44 Euro täglich, Vollrente = 1 111,11 Euro monatlich.
Versicherungssumme 84 000 Euro: Verletztengeld = 186,67 Euro täglich, Vollrente = 4 666,67 Euro monatlich.

Gezahlt wird Verletztengeld in der Regel ab dem 22. Tag. Das ist eine zusätzliche Geldleistung zum Krankentagegeld, für das die Krankenversicherung aufkommt und das ab der 7. Woche gezahlt wird, wenn Sie das so mit Ihrer Krankenversicherung vereinbart haben.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Rehabilitation. Die Berufsgenossenschaft übernimmt Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation mit dem Ziel, Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach einem Unfall oder einer Erkrankung wiederherzustellen. Wenn Sie auch nach der 26. Woche noch mindestens 20% in Ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, gibt es eine sogenannte Verletztenrente. Je nach Grad der Erwerbsminderung kann auch eine Vollrente gezahlt werden. Im Fall des Todes zahlt die BG für die hinterbliebenen Ehepartner oder Waisen ebenfalls Rentenanteile.

Was kostet das?

Die Beitragsbemessung für gesetzlich Versicherte richtet sich nach der Gefahrklasse, der das Unternehmen zuzuordnen ist, der Versicherungssumme und dem „Beitragsfuß“ (allgemeine Umlage für die Berufsgruppe). Diese wird jährlich neu angepasst. Die Einstufung in die Gefahrenklasse bleibt bei der BGW bis 2019 konstant. Download: www.bgw-online.de

Die Formel zur Beitragsberechnung lautet: Versicherungssumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß : 1000

Beispiel der Beitragsberechnung für Psychotherapeuten:
Versicherungssumme 20 000 Euro x Gefahrklasse 2,15 x Beitragsfuß 2,20 : 1000 entspricht einem Beitrag von 94,60 Euro.

Beispiel für Heilpraktiker und alternative Heilmethoden:
Versicherungssumme 20 000 Euro x Gefahrklasse 3,74 x Beitragsfuß 2,20 : 1000 = 164,56 Euro.

Auch wenn Sie sich freiwillig versichern, können Sie die Höhe Ihrer Versicherungssumme selbst wählen. Diese beträgt in 2013 bei der BGW mindestens 20 000 Euro und maximal 84 000 Euro. Orientieren Sie sich bei der Wahl der Versicherungssumme an Ihrem Jahreseinkommen.

Die Beiträge werden rückwirkend für das Geschäftsjahr (Kalenderjahr) berechnet. Wenn Veränderungen in Ihrer Tätigkeit anstehen, teilen Sie das aktuell der Berufsgenossenschaft mit.

Als Arbeitgeber/-in zahlen Sie einen Beitrag abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, der Höhe der gezahlten Entgelte und der Anzahl der durch die Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden (2013 = 1 590 Stunden/ Durchschnittsarbeitszeit). Sie melden der BG Ihre Daten jährlich durch einen Entgeltnachweis. Sie sollten schnellstens überprüfen, ob Sie alle Mitarbeiter/innen ordnungsgemäß gemeldet haben. Sie könnten sonst bis zu fünf Jahre rückwirkend Beiträge zahlen müssen.

Als freiwillig Versicherte/r sollten Sie das Risiko selbst einschätzen und dann eine Entscheidung treffen. Der Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung ist allerdings sehr gering für das, was Ihnen für den schlimmsten Fall als Versicherungsleistung zusteht.

Petra Welz Petra Welz
Diplom-Sozialpädagogin, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Supervisorin, seit 1994 Bildungsarbeit, seit 2007 Unternehmensberatung, Mitinhaberin Geld & Rosen GbR Unternehmensberatung für Frauen und soziale Einrichtungen
www.geld-und-rosen.de