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Betreuter Umgang

2011-02-Umgang1

Ein Plädoyer für einen fairen Umgang mit Kindern bei Trennung und Scheidung

fotolia©anubis3211Eine Scheidungs- oder Trennungssituation ist sicher immer belastend und in den meisten Fällen sehr emotionsgeladen. Wenn sich ein Paar, das gemeinsame Kinder hat, trennt oder scheiden lässt, wird die Situation zudem noch viel komplizierter. Der Schritt der Trennung ist in der Regel die letzte Konsequenz nach einer schwierigen Zeit voller Enttäuschung, Verletzung, Ungewissheit – und vielleicht auch gescheiterten Versuchen eines Neuanfangs.

Verständlich, dass man sich erstmal möglichst aus dem Weg gehen, die Situation überdenken und einen eigenen Weg für sich finden möchte. Wenn ein Paar es schafft, sich einvernehmlich zu trennen und sich eingestehen kann, dass man zwar als Paar gescheitert ist, aber ein Leben lang Eltern der gemeinsamen Kinder bleiben wird, ist viel gewonnen – für die Eltern und für die Kinder.

Doch ist dies wohl in den wenigsten Fällen so. In meiner Arbeit als Umgangs-Betreuerin muss ich oft feststellen, dass nach der Trennung ein zähes Ringen beginnt, in dem es um Wiedergutmachung, Vergeltung, manchmal sogar Rache geht.

In vielen Fällen führt dies dazu, dass ein Elternteil (in der Regel ist es der Vater) seine Kinder für längere Zeit nicht mehr sehen kann. Wenn die Eltern hier keine einvernehmliche Regelung treffen, kann es u. U. sehr lange dauern, bis sich der „ausgeschlossene“ Elternteil auf anwaltlichem oder gerichtlichem Wege sein Recht erstreitet, Umgang mit seinen Kindern haben zu dürfen.

Die Kinder werden im Rosenkrieg ihrer Eltern oft als Waffe eingesetzt. Sie sind dieser Situation hilf- und machtlos ausgesetzt, werden instrumentalisiert und manipuliert.

Ich möchte keinem Elternteil unterstellen, dass er oder sie ihrem Kind bewusst und willentlich seelischen Schaden zufügen möchte. Doch erlebe ich als Umgangs-Betreuerin leider sehr häufig, wie Kinder ihrem zweiten Elternteil vorenthalten werden, weil man ihn oder sie – gewissermaßen als Entschädigung für die eigenen erlittenen Enttäuschungen und Verletzungen bestrafen möchte. Was dies für das Kind bedeutet, wird oft außer Acht gelassen.

Ich denke da an Kinder wie den drei Jahre alten Kevin, den seine Mutter zu seinem Vater brachte, der diesen Umgang auf gerichtlichem Wege durchgesetzt hatte. Die Mutter bestand aber darauf, dass Kevin den Mann, mit dem er die nächsten zwei Stunden verbringen sollte, nicht Vater, Papa o. Ä. nennen durfte. Denn Papa sollte er inzwischen zu dem neuen Lebensgefährten sagen. Oder an die kleine Eva-Maria, die zum Umgang gebracht werden sollte, aber ihr Vater blieb zum wiederholten Male ohne Nachricht weg. Traurig spielte sie die obligatorisch vorgegebene Viertelstunde Wartezeit mit einer kleinen Puppe und sang die ganze Zeit leise vor sich hin: „Papa, wo bleibst du?“

Jeder von uns kennt aus dem eigenen Bekanntenkreis oder aus Berichten anrührende Lebensgeschichten von Kindern, die bei einem Elternteil aufwachsen und den anderen nicht kennen. Für manche wird die Suche nach diesem verlorenen Elternteil eine Lebensaufgabe und eine Suche nach sich selbst.

Auch wenn man die Beziehung zu dem getrennten Partner im Nachhinein für einen Fehler hält und sie am liebsten sogar rückgängig machen würde, kann an der Tatsache, dass der ehemalige Partner für immer der Vater bzw. die Mutter des eigenen Kindes bleiben wird, nichts geändert werden. Durch Unterbindung des Kontakts kann dieser Fehler keinesfalls geheilt werden. Im Gegenteil: Die Gefahr besteht, dass dem Kind vermittelt wird, dass es selbst ein Fehler ist, und es Schuldgefühle empfindet. Vor allem bei Abholung oder Übergabe des Kindes kommt es zu Auseinandersetzungen der Eltern – meist vor dem Kind.

Es ist keine Schande, in dieser schwierigen Lebenslage Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen. In vielen laufenden Scheidungsprozessen wird ein betreuter Umgang sogar gerichtlich angeordnet. Doch auch Paare, bei denen dies nicht der Fall ist, sollten diese Möglichkeit in Erwägung ziehen – zumindest so lange, bis wieder eine konstruktive Kommunikation möglich ist.

Der betreute Umgang/die betreute Übergabe ist besonders zu empfehlen, wenn

  • die Beziehung zwischen den Eltern so zerrüttet ist, dass sie sich nicht begegnen möchten
  • die Eltern niemals in einer gemeinsamen Beziehung gelebt haben und der Vater daher u. U. überhaupt keine Erfahrung im Umgang mit einem Kind oder Baby hat
  • die Mutter dem Vater den Umgang aus der Angst heraus verwehrt, dass dem Kind Schaden zugefügt werden könnte, das Kind vom Vater beeinflusst oder manipuliert (gegen die Mutter aufgebracht) wird
  • es bei der Abholung bzw. dem Zurückbringen des Kindes, also vor und nach dem Umgang, zu Streitigkeiten oder gar eskalierenden Konflikten in Anwesenheit des Kindes kommt

Ich habe oft mit Vätern gesprochen, die es als unwürdig und ungerecht empfunden haben, dass eine „Aufpasserin“ dabei ist, wenn sie Zeit mit ihren Kindern verbringen. Ich kann dies im Grunde gut verstehen. Ich möchte diesen und allen anderen Vätern dennoch raten, diese Situation zu akzeptieren, vor allem wenn es für den gegebenen Moment die einzige Möglichkeit ist, ihre Kinder zu sehen. Es ist eine Chance für sie, eine neue bzw. neu gestaltete Beziehung zu den eigenen Kindern und vielleicht sogar auch zu dem früheren Partner aufzubauen. Es ist eine Chance, Vertrauen wachsen zu lassen und sich der gemeinsamen Pflicht als Eltern bewusst zu werden. Betreuten Umgang gibt es in unterschiedlichen Formen

  • soziale Einrichtungen (wie z. B. der Familiennotruf in München) bieten einen betreuten Umgang eingebettet in ein vielfältiges Beratungskonzept an
  • gemeinnützige Vereine bieten betreuten Umgang als eigenständiges Angebot durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
  • betreuten Umgang gibt es auch als privates Dienstleistungsangebot

In der Regel bekommt man Auskunft über Angebote des betreuten Umgangs bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Anemone Alischer Anemone Alischer
Heilpraktikerin für Psychotherapie
39 Jahre, ledig (in fester Partnerschaft). Ich arbeite hauptberuflich in einer internationalen Anwaltskanzlei (Büroorganisation, Business Development und Corporate Social Responsibility). Nebenberuflich führe ich eine Praxis für Psychotherapie (HPG). Den betreuten Umgang biete ich auch als Dienstleistung an, z. B. im Rahmen von Trennungs- oder Scheidungsmediationen.