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Kostenerstattung? - Gesetzliche Krankenkassen

 

So sehen die "Berliner Blätter zur Psychoanalyse und Psychotherapie" die momentane Situation der Kassen-Psychotherapeuten – egal ob es sich um ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten handelt. Auch wenn es hier und da einzelnen unserer KollegInnen gelingt, im Interesse ihrer KlientInnen und in enger Kooperation mit Fachärzten und Fachpsychologen oder Fachkliniken eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu erreichen, ist das in aller Regel kein gangbarer Weg, um eine Praxisgründung als "HP für Psychotherapie" darauf zu gründen! Denn im Prinzip dürfen die gesetzlichen Kassen die Leistungen von Heilpraktikern generell nicht erstatten, da diese nicht Vertragspartner und Teilnehmer an der "öffentlichen" Gesundheitsversorgung sind.

Weil das so ist, könnte nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 2467/00) sogar die Umsatzsteuerbefreiung für Heilpraktiker in Frage gestellt werden. In dem Streitfall hatte sich das Gericht mit der Frage befasst, ob die Leistungen eines selbständigen Meditationslehrers als umsatzsteuerfreie Tätigkeit beurteilt werden könnte. Der Kläger hatte argumentiert, er übe durch das Trainieren gesundheitsfördernder Verhaltensweisen (in Form von Meditation und Verhaltenstherapie) quasi einen Heilberuf aus und müsse daher wie die Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten u. a. von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Dem widersprach das Finanzgericht mit dem Hinweis, dass der Zweck der Umsatzsteuerbefreiung für heilkundliche Leistungen in erster Linie die Entlastung der Sozialversicherungsträger sei, die für die Behandlungskosten letzten Endes aufkämen. Die Angebote des Meditationslehrers, der eben keine Kassenzulassung besitze, seien jedoch von den Rat suchenden stets privat bezahlt worden. Insofern seien seine Leistungen auch umsatzsteuerpflichtig.

Die Gesetzeslage ist zurzeit Folgende:
Bislang können wir als "Heilpraktiker für Psychotherapie" Privatrechnungen ausstellen und brauchen dabei keine Umsatzsteuer einzufordern und an das Finanzamt abzuführen. Wer jedoch seine Praxis als "Psychologischer Berater", "Gesundheitstrainer", "Lebensberater" o. Ä. betreibt, ist in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig!

 

Dr. paed. Werner Weishaupt
Heilpraktiker für Psychotherapie
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