FP und HP für PT dürfen sich zur Ausübung ihres Berufes in allen rechtlich möglichen Formen mit anderen Angehörigen ihres Berufsstandes oder Angehörigen anderer Berufsgruppen zusammenschließen, wenn die eigenverantwortliche und selbstständige Berufsausübung gewahrt bleibt.
Bei allen Formen von Zusammenschlüssen muss die freie Wahl der Berater bzw. Therapeuten durch die Patienten / Klienten gewährleistet bleiben.
Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 14
31582 Nienburg/Weser
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