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Keine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Seit März 2022 gilt auch in Heilpraktikerpraxen (für Psychotherapie) die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Begründet wurde die Teil-Impfpflicht damit, besonders gefährdete vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen und die durch die Pandemie ggf. stark belasteten Krankenhäuser zu entlasten. Wer keinen vollständigen Impfschutz oder Genesung nachweisen konnte, musste in den letzten Monaten mit Strafen bis zum Berufsverbot rechnen.

Da jedoch vor allem die „neuen Varianten“ des Coronavirus durch den jetzigen Impfstoff „nicht zu erfassen“ seien und man sich dann „trotzdem anstecken“ könne, sieht nun auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach für die Impfpflicht im Gesundheitswesen keine Grundlage mehr.

Jetzt lässt die Bundesregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende auslaufen. Zeitgleich prüft das BMG, den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 1. Dezember 2022 die STIKO-Empfehlungen zu COVID-19-Impfungen für 2023 zu übernehmen. Darin werden u.a. folgende Impfziele verfolgt:

Personen mit erhöhtem arbeitsbedingtem SARSCoV 2-Expositionsrisiko (berufliche Indikation) sollen unbedingt geschützt werden. Vorbehaltlich z.B.:

Personal mit erhöhtem Expositionsrisiko bzw. engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen in medizinischen Einrichtungen sowie

Pflegepersonal und andere Tätige in der ambulanten und stationären Altenpflege oder Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung

Insbesondere in Umgebungen mit einem hohen Anteil vulnerabler Personen (z. B. Schwangere, Hochbetagte) und/oder einem hohen Ausbruchspotenzial soll durch die Impfung die Virustransmission vermindert werden, um so einen zusätzlichen Schutz zu bewirken.

Nach Wegfall der Impfpflicht am 31. Dezember 2022 dürfen Heilpraktiker:innen, deren Praxistätigkeit wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geruht hat, wieder in ihre Praxen zurückkehren.

 

Quellen und Links:

Teil-Impfpflicht soll auslaufen: https://www.tagesschau.de/inland/teilimpfpflicht-aus-101.html

DKG zum Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – Richtige, wenn auch späte Erkenntnis: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/richtige-wenn-auch-spaete-erkenntnis/

Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA): https://www.g-ba.de/beschluesse/5755/

Stand: 14.12.2022